Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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können. SWR hat Mindestkompetenzen für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Digitalität zusammengestellt. Die Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität berücksichtigt die digitalen Mindestkompetenzen nur teilweise. Es gibt weiterhin kein Fach Informatik und somit keine systematische Berücksichtigung des technologischen Kerns von IKT. Zudem kommt Digitalität als transversaler Bereich zu kurz und ist zu wenig systematisch in den RLP BM eingepflegt.

SWR begrüsst zwar die Bemühungen, Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz (KI) im RLP BM zu berücksichtigen, wünscht sich aber eine systematischere Herangehensweise. Der SWR empfiehlt eine systematische Überprüfung des Textentwurfs und regelmässige Überprüfung der „Kompetenz-Deltas“, die abhängig vom Ausbildungsberuf variieren.

In einem Anhang zur Stellungnahme ordnet SWR die Kompetenzen, die für die Teilhabe an einer digitalen Gesellschaft und deren Mitgestaltung unabdingbar sind, in vier inhaltliche Hauptbereiche:

1. Informatikanwendungen und Medien: z. B. Anwendungsprogrammen auswählen und nutzen, übliche Hardware selbst installieren, mit Internet umgehen, KI-gestützte Anwendungen auswählen und nützen, deren Ergebnisse kritisch analysieren, Qualität und Wahrheitsgehalt der Medien beurteilen.

2. Auswirkungen von IKT auf die Gesellschaft: z. B. Spannungsfelder bezüglich Datenschutzes und Sicherheitsaspekte digitaler Technologien beschreiben, die Auswirkungen von KI auf die Gesellschaft beschreiben.

3. Daten und Information: z. B. verschiedene Darstellungen von Informationen erläutern (z. B. Zahlen, Bilder, Töne) und ihre Grenzen analysieren, unterschiedliche Systeme der Organisation und zur Speicherung von Daten vergleichen, Regeln zum Schutz der Privatsphäre anwenden.

4. Systeme und Vernetzung: z. B. die Architektur eines Computers und die Funktionsweise seiner Hauptkomponenten beschreiben, die Interaktion zwischen Hardware, Betriebssystem und Anwendungsprogrammen erklären, Cyber-Bedrohungen und Vorsichtsmassnahmen beschreiben.

3.7 Einzelnen Personen

Keine Stellungnahme.

4 Stellungnahmen zu den Artikeln der Berufsmaturitätsverordnung

AR und SG stellen generell fest, dass der Begriff «Noten» in mehreren Artikeln der BMV verwendet wird. Dieser Begriff sollte jeweils konkretisiert werden, z.B. Semesternote, Zeugnisnote, Erfahrungsnote, Gesamtnote. SG empfiehlt ausserdem “BM1” und “BM2” anstatt BM 1 und BM 2 zu schreiben. Bei der Internetsuche führt die Schreibweise ohne Abstand zu eindeutigeren Ergebnissen.

SKKBS empfiehlt auf den missverständlichen Begriff “Note” zu verzichten und einheitliche Begriffe in allen Dokumenten zu verwenden. SKKBS macht einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für Artikel 23 Notenberechnung, in dem zwischen Semesterzeugnisnote, Erfahrungsnote, Prüfungsnote, Fachnote, Gesamtnote differenziert wird.