Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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ses Versprechen einzulösen. Die Abwertung der Präsenzlektionen scheint in diesem Zusammenhang kein gutes Zeichen zu sein. SVMEP stellt fest, dass eine Stärkung der kantonalen Autorität in Bezug auf die Qualität Bildungsgänge vorgesehen ist, was Vorteile mit sich bringen kann. SVMP befürchtet jedoch eine Marginalisierung der Lehrkräfte, welche für die Qualitätskontrolle am besten qualifiziert sind.
3.5.3 Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
Das vorgesehene Formular wurde von 7 der 8 Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen (8) verwendet, die eine Stellungnahme eingereicht haben.
Im Folgenden werden nur die Rückmeldungen wiedergegeben, die mehrheitlich allgemeiner Natur sind, sofern solche Rückmeldungen gemacht wurden (allgemeine Würdigung der Reform und ähnliches).
Spezifische Bemerkungen oder ablehnende Meinungen zu einzelnen Artikeln der BMV, Kapiteln des RLP-BM oder Leitlinien der BM-Strategie, welche die Organisationen in der Rubrik “Allgemeine Bemerkungen” des Antwortformulars oder in einem Begleitschreiben festgehalten haben, werden nur in den Kapiteln 4, 5 und 6 des vorliegenden Berichts aufgenommen, um Redundanzen zu vermeiden.
BFH begrüsst die Überarbeitung der BM-Grundlagen zur Stärkung und zukunftsgerichteten Positionierung der Berufsmaturität. BFH teilt insgesamt die Einschätzungen von swissuniversities hinsichtlich zentraler Aspekte der Reform.
BBZG begrüsst die Revision, welche viele guten Anpassungen enthält.
AKAD/Minerva hält fest, dass die bisherige Flexibilität in Bezug auf die Umsetzung des Blended Learning in der BM2 beibehalten werden muss.
BSA begrüsst die Revision der BMV im Grundsatz.
3.5.4 Organisationen der Wirtschaft
Das vorgesehene Formular wurde von allen Organisationen der Wirtschaft (15) verwendet, die eine Stellungnahme eingereicht haben.
Nachfolgend werden nur die Rückmeldungen, die mehrheitlich allgemeiner Natur sind, wiedergegeben, sofern solche Rückmeldungen gemacht wurden (allgemeine Würdigung der Reform und ähnliches).
Spezifische Bemerkungen oder ablehnende Meinungen zu einzelnen Artikeln der BMV, Kapiteln des RLP-BM oder Leitlinien der BM-Strategie, welche die Organisationen in der Rubrik “Allgemeine Bemerkungen” des Antwortformulars oder in einem Begleitschreiben festgehalten haben, werden nur in den Kapiteln 4, 5 und 6 des vorliegenden Berichts aufgenommen, um Redundanzen zu vermeiden.