Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Kantone
SG regt an, Art. 1 Bst. c “Promotion” mit Leistungsbewertung zu ergänzen.
Alle anderen Kantone haben zu diesem Artikel keine Bemerkungen.
Organisationen der Wirtschaft
OdASanté, H+ und Spitex Schweiz unterstützen die Änderungen.
Artikel 2 Eidgenössische Berufsmaturität
Kantone
Die Kantone haben zu diesem Artikel keine Bemerkungen.
Organisationen der Wirtschaft
OdASanté, H+ und Spitex Schweiz unterstützen die Änderungen.
Artikel 3 Ziele
Kantone
AG, AR, GE, JU, VS, SG haben zu diesem Artikel keine Bemerkungen.
AI, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, ZG, ZH unterstützen ausdrücklich die Schärfung, dass Englisch als dritte Sprache im Berufsmaturitätsunterricht vorgesehen ist, was für die Sicherstellung der Studierfähigkeit der BM-Absolventinnen und Absolventen bedeutsam ist. TI hat bereits selbst auf kantonaler Ebene Englisch als dritte Sprache definiert. Obwohl die neue Bestimmung in der BMV keinen Einfluss auf die bestehende Praxis im TI hat, ist TI der Meinung, dass das politische Ziel der Förderung der Landessprachen dadurch geschwächt wird.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
KV Schweiz beantragt eine Ergänzung von Abs. 1, welche festlegt, dass die Berufsmaturität die Lernenden befähigt, ein Studium an einer pädagogischen Hochschule (PH) zu absolvieren. BM-Absolventinnen und -Absolventen werden somit hinsichtlich des Zugangs zu den PH den Personen mit einer gymnasialen Maturität gleichgestellt.
Travail.Suisse begrüsst ausdrücklich, dass neu Englisch als dritte Sprache vorgesehen ist. Die Förderung der Sprachkompetenzen gehört zu den zentralen Aspekten der Stärkung der Berufsbildung.