Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Interkantonale und kantonale Organisationen

KIMS begrüsst die begrifflichen Präzisierungen in Abs. 3 Bst. c, welche die Flexibilität erhöhen. Ob es “Blended-Learning-Phasen" geben soll, soll von den Schulen bzw. Kantonen entschieden werden.

KIMS wünscht sich eine Anpassung des erläuternden Berichts in diese Richtung.

SVMEP begrüsst nicht die Anpassung der Begriffe in Abs. 3 Bst. c, welche Blended Lerning als Unterrichtsoption zulässt. Allfällige Mängel werden künftig nicht mehr auf objektive Ausbildungsbedingungen zurückgeführt, sondern auf die individuelle Verantwortung der Lehrkräfte und der Lernenden.

Organisationen der Wirtschaft

OdASanté, H+ und Spitex Schweiz unterstützen die Änderungen.

VBV, Centre Patronal, SBV und Suissetec begrüssen die begrifflichen Präzisierungen in Abs. 3 Bst. c (Schulunterricht statt schulische Präsenzzeiten) und somit die Berücksichtigung von Blended Learning als reguläre Unterrichtsoption.

Artikel 6 Lohnabzug und Arbeitszeitanrechnung

Kantone

Die Kantone haben zu diesem Artikel keine Bemerkungen.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

Travail.Suisse begrüsst explizit, dass in der vorliegenden Revision auch Richtlinien zum Blended Learning festgelegt werden. In diesem Zusammenhang kommt den Bestimmungen dieses Artikels zum unzulässigen Lohnabzug und Arbeitszeitanrechnung bei Unterricht ausserhalb der üblichen Arbeitszeit entscheidende Bedeutung zu.

SGB begrüsst aus gewerkschaftlicher Sicht ausdrücklich die Erläuterungen zu diesem Artikel bezüglich Arbeitszeitanrechnung und Freistellung für den gesamten Berufsmaturitätsunterricht im Fall von Blended Learning (d. H. auch wenn der Unterricht im Rahmen des begleiteten selbstorganisierten Lernens asynchron und ausserhalb der Arbeitszeit stattfindet).

Organisationen der Wirtschaft

OdASanté, H+ und Spitex Schweiz unterstützen die Änderungen.

2. Abschnitt: Berufsmaturitätsunterricht

Artikel 7 Gliederung

Kantone

AG, GE, GL, JU, NE, VS haben zu diesem Artikel keine Bemerkungen.

AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, TG, UR, VD ZG, ZH begrüssen

ausdrücklich die präzisierte Formulierung in der angepassten Bestimmung.