Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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3 Übersicht der Stellungnahmen und allgemeine Bemerkungen der Stellungnehmenden

Das WBF schrieb 66 Organisationen an, wovon 47 am Vernehmlassungsverfahren teilgenommen haben. Zusätzlich zu den angeschriebenen Organisationen, haben 34 weitere nicht angeschriebene Organisationen eine Stellungnahme eingereicht. Insgesamt sind 81 Stellungnahmen eingegangen. Das Bild der eingegangenen Stellungnahmen zeichnet sich im Detail nach Organisationen wie folgt.

Organisation ange- Total ein- Total einge- Total eingeschrieben gegangen gangen gangen (anben) geschrieben)

(ange- (nicht ange- geschrieben schrie- schrieben) und nicht an- Kantone 27 26 026

In der Bundesversammlung vertretene 10 2 02

politische Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände 3 0 00

der Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände 8 7 07

der Wirtschaft Organisationen aus dem Bildungsbereich 16 11 3243

Gesamtschweizerische Organisationen 11 8 412

im Bildungsbereich Interkantonale und kantonale Organisatio- 2 1 78

nen im Bildungsbereich Organisationen an den Schulen der Se- 0 0 88

kundarstufe II und an den Fachhochschulen Organisationen aus der Wirtschaft 1 1 1415

Weitere Organisationen 1 1 23

Privatpersonen 0 0 00

Total 66 47 3481

3.1 Kantone

Das vorgesehene Antwortformular wurde von allen Kantonen (26) verwendet.

AG, AI, BE, GE, GL, GR, LU, NE, NW, TG, TI, SZ, VD, VS, ZH halten explizit fest, dass sie dem Revisionsergebnis grundsätzlich positiv gegenüberstehen. AI, AR, BE, BS, BL, FR, GR, LU, NW, OW, SH, SO, TG, UR, ZG, ZH begrüssen ausdrücklich die in der Revision angestrebte Klärung von Begriffen und Ausräumung von missverständlichen Formulierungen, welche als gut gelungen bewertet wird.

SG, JU halten ihre Zustimmung zum Revisionsergebnis in den allgemeinen Bemerkungen nicht ausdrücklich fest, sie lehnen dieses aber auch nicht explizit ab.

Spezifische Bemerkungen oder ablehnende Meinungen zu einzelnen Artikeln der BMV, Kapiteln des RLP-BM oder Leitlinien der BM-Strategie, welche die Kantone sowohl im Antwortformular als auch zusätzlich in der Rubrik “Allgemeine Bemerkungen” des Antwortformulars oder in einem Begleitschreiben festgehalten haben, werden nur in den Kapiteln 4, 5 und 6 des vorliegenden Berichts aufgenommen, um Redundanzen zu vermeiden.