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Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 131 Seiten

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Anhang 3 (Art. 49)

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 199510

Art. 15dbis Abs. 3 Bst. a

3 Anerkannt werden können:

a. die nach Artikel 3 der Tierzuchtverordnung vom …11 anerkannten Zuchtorganisationen von Equiden;

Art. 15f Abs. 1

1 Führt eine Zuchtorganisation mit Sitz in der Europäischen Union ein Herdebuch für Equiden einer bestimmten Rasse und ist ihr geografisches Gebiet gestützt auf Artikel 11 der Tierzuchtverordnung vom …12 auf die Schweiz ausgedehnt worden, so kann das BLW mit dieser Zuchtorganisation für die Tiere der betreffenden Rasse eine Vereinbarung für die UELN-Vergabe, für die Passausstellung oder für beides abschliessen.

2. Verordnung vom 18. November 201513 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Art. 28 Abs. 2

2 Bei Zuchttieren der Rinder-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung muss zusätzlich ein Abstammungsausweis nach den Artikeln 35 und 36 der Tierzuchtverordnung vom …14 begleitet sein.

10 SR 916.401

11SR ...

12SR ...

13 SR 916.443.10

14 SR ...