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Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 131 Seiten
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Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen
a. Datum der Freilassung;
b. Koordinaten der Freilassung;
c. Fläche und Menge der ausgesetzten Schlupfwespen;
d. Kultur;
e. für die Freilassung verantwortliche Kontaktperson.
3 Edelkastaniengallwespe (Dryocosmus kuriphilus)
1 Die Verwendung der Schlupfwespe Torymus sinensis ist als Massnahme zur biologischen Bekämpfung der Edelkastaniengallwespe unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:
a. die Freilassungen können im Edelkastanienanbau sowie in dessen Umgebung erfolgen;
b. das Auftreten der Edelkastaniengallwespe in dem Gebiet wird durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst bestätigt;
c. die Schlupfwespen stammen ausschliesslich aus einer vom BLW anerkannten Zucht.
2 Die folgenden Daten sind dem zuständigen kantonalen Dienst innerhalb von zehn Tagen nach der Freilassung zu übermitteln. Der betreffende Dienst übermittelt dem BLW diese Informationen bis spätestens … des laufenden Jahres:
a. Datum der Freilassung;
b. Koordinaten der Freilassung;
c. Fläche und Menge der ausgesetzten Schlupfwespen;
d. Kultur;
e. für die Freilassung verantwortliche Kontaktperson.