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Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 131 Seiten
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Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen
Anhang 2 (Art. 6)
Organismen, die bei der klassischen biologischen Bekämpfung zur Verwendung kommen können, und Voraussetzungen für die Verwendung
1 Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
1 Die Verwendung der Schlupfwespe Ganaspis kimorum ist als Massnahme zur biologischen Bekämpfung der Kirschessigfliege unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
a. die Freilassungen können in den folgenden Kulturen sowie in ihrer Umgebung erfolgen: Steinobst, Beerenobst, Reben;
b. das Auftreten der Kirschessigfliege in dem Gebiet wird durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst bestätigt;
c. die Schlupfwespen stammen ausschliesslich aus einer vom BLW anerkannten Zucht.
2 Die folgenden Daten sind dem zuständigen kantonalen Dienst innerhalb von zehn Tagen nach der Freilassung zu übermitteln. Der betreffende Dienst übermittelt dem BLW diese Informationen bis spätestens … des laufenden Jahres:
a. Datum der Freilassung;
b. Koordinaten der Freilassung;
c. Fläche und Menge der ausgesetzten Schlupfwespen;
d. Kultur;
e. für die Freilassung verantwortliche Kontaktperson.
2 Bananenschmierlaus (Pseudococcus comstocki)
1 Die Verwendung der Schlupfwespen Acerophagus malinus und Allotropa burelli ist als Massnahme zur biologischen Bekämpfung der Bananenschmierlaus unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
a. die Freilassungen können in den folgenden Kulturen sowie in ihrer Umgebung erfolgen: Steinobst, Beerenobst, Reben;
b. die Freilassungen erfolgen in den Gemeinden, in denen das Auftreten der Bananenschmierlaus durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst bestätigt wurde, sowie in den an die Befallsherde angrenzenden Gemeinden;
c. die Schlupfwespen stammen ausschliesslich aus einer vom BLW anerkannten Zucht.
2 Die folgenden Daten sind dem zuständigen kantonalen Dienst innerhalb von zehn Tagen nach der Freilassung zu übermitteln. Der betreffende Dienst übermittelt dem BLW diese Informationen bis spätestens … des laufenden Jahres: