Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 21 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025

2.12 Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV-WBF-UVEK)

Im Rahmen dieser Vernehmlassung wurden von den Kantonen, Verbänden und Organisationen 103 Stellungnahmen zur PGesV-WBF-UVEK eingereicht.

Der SBV sowie 75 diverse produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände und regionale landwirtschaftliche Organisationen begrüssen die Verordnungsänderung.

Die Änderung von Art. 21 Abs. 2 wird von der KOLAS, der LDK und von 18 Kantonen (AG, AI, BL, FR, GE, GL, GR, JU, NE, SG, SH, SO, TG, TI, UR. VD, ZG, ZH) unterstützt. Die KOLAS, die LDK und 13 Kantone (AI, FR, GL, GR, JU, NE, SH, SO, TG, TI, UR. VD, ZG) fordern jedoch eine Erhöhung des Tagesansatzes für Personalkosten von Kantonen und Gemeinden. Drei Kantone (BE, LU, VS) und die KPSD lehnen die Änderung ab. Ein Kanton (ZH) schlägt eine Abrechnung nach effektivem Aufwand (statt Tagespauschale) vor.

Die Änderung von Art. 22 Abs. 1 und 2 wird von vier Kantonen (AG, BE, BL, SG) und von der KPSD begrüsst. Die KOLAS, die LDK sowie 10 Kantone schlagen vor, unterschiedliche Fristen für Gesuche um Abgeltungen für Überwachungsmassnahmen und für Bekämpfungsmassnahmen festzulegen.

Über die Änderungen der Anhänge trafen keine Stellungnahmen ein, auch nicht zur Deregulierung vom Maiswurzelborher (Diabrotica virgifera virgifera) im Pflanzengesundheitsrecht.