Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 21 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025
Die Änderung von Art. 12 wird von 5 Kantonen (AG, BE, BL, SG, SZ), von der KPSD und von einer Organisation begrüsst. Sechzehn Organisationen schlagen eine Präzisierung des Artikels vor, dass die Information an die Öffentlichkeit zeitnah zu erfolgen hat.
Die Änderung von Art. 14 wird von 2 Kantonen (SG, SZ) und einer Organisation begrüsst. Siebzehn Organisationen schlagen eine Umformulierung des Artikels vor.
Die Änderung von Art. 16 Abs. 1 wird von 5 Kantonen (AG, BE, BL, SG, SZ), der KPSD und einer Organisation begrüsst. Ein Kanton (VS) schlägt vor, dass die Kantone vor dem Anordnen der Massnahmen angehört werden sollen.
Die Änderung von Art. 39a Abs. 1, Art. 42 Abs. 1 und Art. 62 Abs. 1 in Bezug auf Ausnahmebewilligungen bei akuten Versorgungsengpässen wird von der KOLAS, LDK, 8 Kantonen (AI, GL, GR, SO, TG, TI, ZG) sowie zwei Organisationen begrüsst. Ein Kanton (SG) wünscht dass die Kantone vor dem Erteilen einer Ausnahmebewilligung angehört werden.
Die Änderung von Art. 61 wird von einem Kanton (BE) und einer Organisation (FiBL) begrüsst.
Die Änderung von Art. 106 Abs. 1 Bst. c wird von einer Organisation (FiBL) begrüsst.
2.6 Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung)
Im Rahmen dieser Vernehmlassung wurden von den Kantonen, politischen Parteien, Verbänden und Organisationen 113 Stellungnahmen eingereicht.
Sieben Kantone (GR; JU; NW; SH; TG; SZ; VD), SP, Bio Suisse, SWK, FiBL, Prométerre und ASSAF begrüssen die Änderung der Weinverordnung und stimmen ihr grundsätzlich zu.
Sechs Kantone (BE; LU; SG; TG; UR; ZH), SVP, AGORA, Vignoble Suisse, IVVS, VITISWISS, AgriGenève, AgriJura, CNAV, SBV, BVAR, BEBV, GRBV, SGBV, SOBV, ZHBV, CAJB, GalloSuisse,
JULA; SGP, SJLW, SBLV, SRP, Lohnunternehmer, IGöM, SwissBeef CH und 53 Pferdeorganisationen sprechen sich für die Streichung der Frist für die Neuanpflanzung von Reben und ferner dafür aus, Weinetiketten mit der Abkürzung « KUB/AOC » versehen zu dürfen. Mit Ausnahme der sechs Kantone sprechen sie sich jedoch gegen die restlichen Änderungen aus und befürworten die Beibehaltung der derzeit geltenden Bestimmungen.
Neun Kantone (AG; BL; FR; GE; GL; NE; TI; VS; ZG), LDK, KOLAS, CoReVi und SVU lehnen den Vorschlag, die Frist für die Neunanpflanzung von Reben zu streichen, ab und fordern, die Frist auf 20 Jahre auszuweiten. Im Gegenzug dazu begrüssen sie die übrigen in der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen.
21 Kantone (AG; BE; BL; FR; GE; GL; GR; JU; LU; NE; NW; SG; SH; SZ; TG; TI; UR; VD; VS; ZG; ZH), SP, LDK, KOLAS, CoReVi, Bio Suisse, FiBL, Prométerre, ASSAF und SWK stimmen den Änderungen betreffend die Überwachung der Eigenkontrolle der Einkellerinnen und Einkellerer sowie die Übermittlung der Informationen zu den Rebflächen an das BLW bis Ende August zu.
2.7 Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngern (Düngerverordnung, DÜV)
Im Rahmen dieser Vernehmlassung wurden von den Kantonen, politischen Parteien und Organisationen 119 Stellungnahmen eingereicht.
Allgemeine Bemerkungen
19 Kantone (BE, LU, UR, NW, SZ, ZG, FR, SO, BL, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE et JU), von denen 14 (BE, LU, UR, SZ, ZG, FR, BL, SG, AG, TG, VS, NE, GE et JU) den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen, haben Stellungnahmen eingereicht, wohingegen fünf Kantone (NW, SO, GR, TI et VD) ausdrücklich keine Stellungnahme abgegeben haben.
100 Organisationen, darunter SBV und Agricura, begrüssten die vorgeschlagenen Änderungen positiv oder äusserten sich neutral.