Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 21 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025

gabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Der Bund übernahm die damaligen Mitgliederbeiträge der Kantone an die Beratungszentralen und im Gegenzug wurde die kantonale Beratung ausschliesslich Sache der Kantone (2. NFA-Botschaft vom 7. September 2005, Seite 6253ff., Ziff. 2.10.3; neue Lösung siehe Ziff. 2.10.3.2.1). Gemäss LDK sind die Aufgaben von Agridea mit den Absätzen 1 bis 3 in Artikel 5 hinreichend und abschliessend genug beschrieben. Agridea habe auch kein Gesuch um Unterstützung zu stellen, da die Unterstützung gemäss NFA geschuldet sei. Vorgaben von Zielen, Bewertungskriterien und Zielerreichung seien zu streichen und die Unterstützung des Bundes für die Agridea seien ohne Erbringung einer finanziellen Eigenleistung geschuldet.

2.4 Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung, AEV)

Fünf Kantone (BE, GE, LU, NE, UR), economiesuisse, swiss granum, VSF, SWISSCOFEL, BioSuisse, SVZ, Schweizer Zucker AG und Emmi AG stimmen der Änderung der AEV grundsätzlich zu.

Zwölf Kantone (AG, BE, BL, FR, GL, GR, NE, JU, ZG, TI, VD, VS), SP, SVP, economiesuisse, SBV, etliche landwirtschaftliche Organisationen, IG-Detailhandel, SWISSCOFEL, Biscosuisse, Chocosuisse, Emmi AG, Schweizer Zucker AG unterstützen von den beiden Vorschlägen zum Grenzschutzsystem Zucker die Variante Branche. Fial und VMI sprechen sich ebenfalls für die Variante Branche aus, möchten aber die Mitberücksichtigung des EU Zuckerpreismonitorings aus der AEV entfernen.

Der Kanton SG, FiBL und réservesuisse favorisieren die Umsetzung des Alternativvorschlags BLW.

Die Grünen Schweiz, Greenpeace Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, Biovision, Pusch, VKMB und SKS lehnen die Grenzschutzänderung für Zucker grundsätzlich ab, während die WEKO eine Aufhebung des Grenzschutzes fordert. Wird ein Grenzschutzsystem für Zucker umgesetzt, unterstützen vorgenannte Organisation den Alternativvorschlag BLW.

Die Kantone BL, GL, GR, NE, TK, die LDK, KOLAS, swiss granum, VKGS, VSGF, VSF und réservesuisse unterstützen die kompensatorische Reduktion des Kontingentszollansatzes Brotgetreide zu Gunsten einer grenzschutzneutralen Erhöhung des Garantiefondsbeitrags zur Pflichtlagerfinanzierung. Der Kanton VD, der SBLV und Uniterre lehnen die Zollreduktion ab und fordern Grenzschutzerhöhungen.

Änderungen an den Grenzschutzsystemen für Brot- und Futtergetreide, die nicht Gegenstand der Vernehmlassung waren, fordern mehrere Kantone, der SBV, etliche landwirtschaftliche und weitere Organisationen wie swiss granum, VSF und DSM.

2.5 Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV)

Im Rahmen dieser Vernehmlassung wurden von den Kantonen, politischen Parteien, Verbänden und Organisationen 118 Stellungnahmen zur PGesV eingereicht.

Bei der Änderung von Art. 2 schlägt ein Kanton (TI) vor, auch bei Art. 2 Bst. h zu spezifizieren, dass der Begriff «Befallsherd» bei der Tilgungsstrategie verwendet wird.

Die Änderung von Art. 10 Abs. 3 und Art. 13 Abs. 1 Bst. e in Bezug auf den Anbauverbot von Wirtspflanzen bei Befallsverdacht mit einem Quarantäneorganismus wird von drei Kantonen (BL, JU, SG) sowie zwei Organisationen begrüsst. Ein Kanton (SG) lehnt die Änderung ab. Die KOLAS, die LDK und 8 Kantone (AR, BS, FR, GL, GR, TI, VD, ZG) beantragen eine Präzisierung des Verordnungstextes, dass Abfindungen nach Art. 96 PGesV auch bei einem vorsorglichen Anbauverbot bezahlt werden können.

Die Änderung von Art. 10 Abs. 4 und Art. 13 Abs. 4 in Bezug auf die Zuständigkeiten bei einem Befall wird von 5 Kantone (AG, BE, BL, SG, SZ) und von der KPSD begrüsst. Die KOLAS, die LDK sowie 9 Kantone (AI, AR, GE, GL, GR, JU, SO, TI, ZG) lehnen die Änderung ab.