Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 21 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025
2.2 Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau und die Zulage für Getreide (Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV)
Im Rahmen dieser Vernehmlassung wurden von den Kantonen, politischen Parteien, Verbänden und Organisationen 114 Stellungnahmen eingereicht.
Vier Kantone (BE; TG; SG; VD), fünf kantonale landwirtschaftliche Organisationen (SG, NW, UR, OW, LU), Emmi Schweiz AG, réservesuisse, St. Gallische Saatzuchtgenossenschaft, Schweizer Zucker AG, Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien, Schweizer Geflügelproduzentenverband SGP, Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie, Zentralschweizer Bauernbund,
CHOCOSUISSE, BISCOSUISSE, primavera, IG Detailhandel, Swissmaïs Sàrl, Bäuerliches Zentrum Schweiz und Bernisches Bäuerliches Komitee sowie St. Gallischer Schafzuchtverband stimmen den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich zu.
Drei Kantone (GE,ZH,SO), Prométerre, swiss granum, SCFA, Swiss-Seed, VSKP, Swisspatat, JULA, Suisseporcs, Verein Schweizer Hülsenfrüchte, Schweizerischer Bauernverband (SBV), Bio Suisse, CNAV, Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor, Schweizerischer Saatgutproduzenten-Verband, Schweizerischer Getreideproduzentenverband, Swiss Beef CH, VKGS, Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten, Berner Bauern Verband, CAJB, SBLF, Biovision, Solothurner Bauernverband, Association des groupements et organisations romands de l'agriculture, AgriGenève sowie 53 Pferdeorganisationen stimmen den Änderungen zu, fordern aber gleichzeitig eine verstärkte Unterstützung für Saatgut von Kartoffeln und die Einführung neuer Unterstützungen für Futtergetreide und Nischenkulturen für die menschliche Ernährung.
Acht Organisationen lehnen die Änderungen in ihrer jetzigen Form ab: Allianz Ernährung und Gesundheit, Pusch, WWF Schweiz, Kleinbauern-Vereinigung VKMB, BirdLife Schweiz, Wettbewerbskommission, Pro Natura. Diese Organisationen würden sich wünschen, dass die IP-Produktion bzw. die biologische Produktion sowie resistente Sorten finanziell unterstützt werden.
Die Organisation SwissOlio möchte, dass die finanzielle Unterstützung für Ölsaaten und Zucker identisch ist.
2.3 Verordnung über die landwirtschaftliche und die bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung (Landwirtschaftsberatungsverordnung)
Im Rahmen der Vernehmlassung der Landwirtschaftsberatungsverordnung gingen 62 Stellungnahmen ein, davon 23 Kantone. Zudem schlossen sich 53 Pferdeorganisationen der Stellungnahme des SBV an.
Von 18 Kantonen (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, FR, SO, AI, FR, TG, NE, ZG, BL, TI, BE, GL, GE) und 26 Organisationen (u.a. LDK, KOLAS, SBV) wurde die Anpassung der Governance (Art. 5 und 8) abgelehnt und ein Gegenvorschlag der LDK bezüglich Governance unterstützt. Von 4 Kantonen (AG,
BS, JU, VD), 2 Parteien (SPS, GRÜNE Schweiz) und 4 Organisationen (BV OberVS, VKMP, Pro Natura, SAB) wurde die Anpassung der Governance ohne Gegenvorschlag abgelehnt. 1 Kanton (SG) und 4 Organisationen (FIBL, SOV, GST, SPA) begrüssten die Anpassung der Governance. 2 Organisationen (Vogelwarte, Prométerre) und eine Privatperson machten präzisierende Kommentare, blieben jedoch bezüglich der Anpassung der Governance neutral.
Die LDK schlägt einen Finanzhilfevertrag (einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäss Art. 16, Abs. 2 SuG) zwischen BLW, LDK und Agridea vor. Dieser Vertrag soll die zentralen Elemente der heutigen Leistungsvereinbarung zwischen BLW und LDK als auch dem Finanzhilfevertrag zwischen BLW und Agridea aufnehmen (u.a. finanzielle Unterstützung von mind. 8.2 Mio; Handlungsfelder und Schwerpunkte, erarbeitet primär von LDK; Instrumente zur kurzfristigen Steuerung).
Zudem schlägt die LDK vor, Art. 5 Abs. 4 sowie weitere Anpassungen in Art. 8 zu streichen. Sie begründet dies mit einer im 2008 in Kraft getretenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Auf-