Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 21 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025
Eine politische Partei (SP) unterstützt die Ausnahme vom Bewilligungsverfahren für die von dieser Änderung betroffenen tierischen Nebenprodukte.
Verweis auf die Verordnung (EU) 2019/1009 (Art. 2 Abs. 2)
Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (Agricura und fenaco) begrüssen diese Änderung ausdrücklich.
Ausnahme von der Pflicht zur Registrierung (Art. 17 Bst. c und d)
Zwei Kantone (SG und JU) begrüssen die neuen Bestimmungen über die Ausnahme von der Pflicht zur Registrierung im Produkteregister. Der Kanton SG schlägt vor, die Anforderung in Bezug auf die Betriebsvorschriften für Kompostierungs- und Vergärungsanlagen umzuformulieren und zu präzisieren, dass diese Vorschriften von der zuständigen Behörde genehmigt werden müssen.
Ausnahme vom Bewilligungsverfahren (Art. 20a)
Zwei Kantone (AG und JU) haben sich positiv zu diesen Ausnahmen geäussert. Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (Agricura und fenaco) lehnen diese Ausnahmen für Speisereste, die nicht aus dem grenzüberschreitenden Verkehr stammen, sowie für Imkereiprodukte ab und verlangen eine Umformulierung dieser Bestimmung, um eine allzu weit gefasste Auslegung zu verhindern.
Digitale Kennzeichnung (Art. 31 Abs. 8)
Eine Vernehmlassungsteilnehmender (fenaco) unterstützt diese Anpassung. Es sei wichtig, dass die in der Schweiz in Verkehr gebrachten Dünger denselben Anforderungen unterliegen wie importierte Dünger.
Kontrollen durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (Art. 39 Abs. 3)
Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (Agricura und fenaco) fordern, dass der Zoll die Einhaltung der Bestimmungen bei importierten Düngern systematisch kontrolliert.
2.8 Verordnung über die Tierzucht (Tierzuchtverordnung,TZV)
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Tierzuchtverordnung (TZV) haben 163 Organisationen Stellung genommen. Die Vorlage wird grundsätzlich unterstützt. Die Stellungnehmenden sind sich einig, dass mit dem neuen Fördersystem die Anforderungen an die Zuchtorganisationen steigen. Umso störender wird empfunden, dass keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Eine Kürzung der Finanzhilfen wäre aus Sicht vieler Organisationen nicht tolerierbar. Insbesondere die grossen Zuchtorganisationen unterstreichen die Bedeutung der staatlichen Unterstützung für die Tierzucht und warnen, dass eine Reduktion der Beiträge auf maximal 50 % der Kosten die Existenz der Schweizer Tierzuchtprogramme gefährden würde.
Kontrovers diskutiert wird die geplante Streichung der Fördermittel für die Sportpferdezucht. Unterstützung erfährt die Massnahme unter anderem vom Kanton GR, der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP), suisseporcs, den Rindviehzuchtverbänden, Proviande sowie dem Verein Schweizerischer Mellifera Bienenfreunde. Dagegen sprechen sich zahlreiche Organisationen aus, darunter die Kantone BE, GL, BL, AG, VD, NE und JU, die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren, der Schweizer Bauernverband (SBV) sowie viele Pferdezuchtorganisationen und -genossenschaften.
Breite Kritik erfährt auch die geplante Abschaffung der Möglichkeit zur Erhöhung der Pauschaltarife. Der Kanton SZ, der SBV sowie zahlreiche Bauernvereinigungen und Zuchtorganisationen fordern die Beibehaltung dieses Mechanismus in der revidierten Verordnung.
Aus den Reihen der Pferdezuchtverbände wird zudem eine Verschiebung der Referenzperiode bei den Erhaltungsbeiträgen für Equiden sowie die Einführung entsprechender Beiträge für männliche Tiere gefordert.
Gegen die geplante Streichung der Möglichkeit zur Anerkennung von Organisationen für Erhaltungsprojekte wenden sich unter anderem ProSpecieRara (PSR), die Zuchtvereinigung für ursprüngliches Nutzgeflügel (ZUN) und der Verein Mellifera Bienenfreunde. Ein breiterer Kreis – darunter der SBV, zahlreiche kleinere Zuchtorganisationen, das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), der