Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 57 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16
Rastplätzen und -anlagen in Naherholungsgebieten. Letztere können weiterhin auf die
Zeitfenster ausserhalb des Sonn- und Nachtfahrverbotes gelegt werden.
• Der SGV (Gewerbeverband) & AGVS fügen hinzu, dass die generelle Ausnahme von Bau- und
Unterhaltsarbeiten der Sicherstellung einer zuverlässigen und effizienten Infrastruktur dient,
was der SGV & AGVS begrüssen.
• Der VSR ist mit der vorliegenden Änderung einverstanden und begrüsst die präzise
Formulierung der Ausnahmeregelung.
• Der Kanton AR bemerkt, dass mit dieser Neuregelung wird der Aufwand bei den
Bewilligungsbehörden reduziert. Gleichstellung von bereits heute bewilligungsfreien Fahrten wie z.B. Lebensmitteltransporte macht Sinn und ist richtig.
• Die SWISS schlägt vor, in Art. 91a Abs. 1 VRV eine spezifische Ausnahme für dringende
Ersatzteillieferungen für die Luftfahrtbranche aufzunehmen. Dies würde nicht nur Kosten,
sondern auch Emissionen reduzieren.
• Der Kanton VS merkt an, dass diese neue Regelung laut SCN zu einer Verringerung der
Arbeitsbelastung der Genehmigungsbehörden führen wird. Dies ist sinnvoll, da es sich um eine Ungleichbehandlung gegenüber bereits genehmigungsfreien Fahrten handelte, wie
beispielsweise dem Transport von Lebensmitteln.
Bemerkungen der Gegner:
• Der Kanton BL ist der Ansicht, dass der Abschnitt «sowie für die Pflege des öffentlichen
Raums» zu streichen ist.
• Die Lärmliga hält fest, dass zusätzliche generelle Ausnahmen das Risiko des Missbrauchs für
unnötige Fahrten sonntags und nachts bergen. Das Sonntags- und Nachtfahrverbot wird damit unnötig geschwächt. Sollte die Änderung im Sinne des Vorschlags umgesetzt werden, sind zumindest Massnahmen zu ergreifen, die ein Missbrauch der generellen Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot verhindern.
• Der SGB fügt an, dass die vorgesehenen zusätzliche Ausnahmen, insbesondere für Transporte
für den Bau und Unterhalt von Strassen, Gleisanlagen, Fernmeldeanlagen sowie der Energie- und Wasserversorgung aus gewerkschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken aufwerfen. Mit der jüngsten Deregulierung im Bereich von Nationalstrassen und Bahnstrassen sind bereits wesentliche Einschränkungen für Nacht- und Sonntagsarbeit gefallen. Eine weitere Ausdehnung dieser Ausnahmen auch auf die übrige Infrastruktur birgt die Gefahr, dass bewilligungsfreie Arbeitseinsätze zur neuen Norm werden - und somit Nacht- und Sonntagsarbeit ohne triftigen Grund zunehmen.
• Die Pro Alps betont, dass eine Lockerung beim Sonntags- und Nachtfahrverbot respektive eine
Komprimierung des Lärmschutzes im Strassenverkehr aus bürokratischen Überlegungen nicht gerechtfertigt ist.
• Der Kanton GL beantragt, dass Nachtbaustellen weiterhin bewilligungspflichtig sein sollen, damit
diese auch koordiniert und überwacht werden können (Ausnahmetransporte / Anlässe etc.). Bezüglich der Unfallgefahr auf stark befahrenen Strassen können bereits heute Ausnahmen gemacht werden.
31/ ASTRA-D-9BFF3401/1165