Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 57 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16
Bst. o VRV), welche auf gewisse Unterstützungs- oder Einsatzaufgaben in ländlichen oder alpinen Gebieten Anwendung finden könnte.
• Die SAB weist darauf hin, dass Arbeiten für den Unterhalt von Infrastrukturen wie Strassen,
Gleisanlagen, Stromleitungen oder Telekomleitungen oft zeitkritisch sind und müssen auch am Sonntag und nachts erledigt werden können.
• Der Kanton SH merkt an, dass mit dieser Neuregelung der Aufwand bei den
Bewilligungsbehörden reduziert wird. Die Gleichstellung von bereits heute bewilligungsfreien Fahrten, wie Z.B. Lebensmitteltransporte, macht durchaus Sinn und ist richtig.
• Der Kanton TI hat festgestellt, dass die Änderung insbesondere hinsichtlich der
Ausnahmeregelung für den Transport von Schlachtvieh und Turnierpferden begrüsst wird.
Diese Anpassung ermöglicht angemessenere Transportbedingungen, die dem Tierschutz besser Rechnung tragen, insbesondere an Sommertagen mit hohen Temperaturen. Die Möglichkeit, solche Transporte auch nachts durchzuführen, trägt dazu bei, die thermische Belastung der Tiere zu verringern und somit den Komfort und die Sicherheit während des Transports zu verbessern.
• Der Kanton SG & ACVS bemerken, dass der aktuelle Bewilligungsprozess für Nachbaustellen
in eine generelle Ausnahme vom Verbot zu überführen, den administrativen Aufwand für alle Beteiligten reduziert und die Flexibilität der beteiligten Firmen bzw. Organisationen erhöht.
• Der Kanton SZ fragt, ob die Regelung nur für Baustellen gilt, welche in der Nacht betrieben
werden, oder ob auch Anlieferungen dazugehören, welche in der Nacht getätigt werden, auch wenn die Baustelle nur tagsüber in Betrieb ist. Eine genauere bzw. erweiterte Formulierung des Verordnungstextes soll deshalb geprüft werden.
• Der Kanton LU weist darauf hin, dass Arbeitsrechtliche Vorgaben Arbeiten in der Nacht und
am Sonntag strikte und enge Grenzen setzen. Es ist daher vertretbar, einen generellen,
hinreichend spezifizierten Ausnahmetatbestand zu schaffen. Durch die Abkehr vom System der Einzelbewilligungen werden die kantonalen Bewilligungsbehörden administrativ entlastet, was zu begrüssen ist. Die Einführung einer generellen Ausnahme bedeutet nicht, dass es zu vermehrten Lärmbelastungen kommt. Die Baulärm-Richtlinie des Baulärms (gemäss Art. 6 Lärmschutzverordnung) bleibt weiterhin bestehen.
• Die Bauenschweiz & Infra Suisse fügen an, dass der Unterhalt und Ausbau des dichten
Schweizer Verkehrssystems in vielen Fällen erfordern, dass Bauarbeiten in der Nacht oder am Wochenende ausgeführt werden. Was einerseits zu Herausforderungen im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzattraktivität und der Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit/Familie führt, ist andererseits aufgrund der Bedeutung der Verkehrswege unverzichtbar. Solche dringend notwendigen Fahrten sind praxisnah und bilden die realen Anforderungen an die
Baustellenlogistik ab. Sie erlauben eine flexible Planung in der Ausführung der Projekte. Daher begrüssen sie es, wenn für unsere Mitgliedsunternehmen administrative Hürden abgebaut und der Fokus auf das Wesentliche – die Bauarbeite – verstärkt wird.
• Der ACS weist darauf hin, dass insbesondere Strasseninfrastrukturen zur Erleichterung des
normalen Verkehrs gerade dann verfügbar sein müssen, wenn sie am meisten gebraucht werden.
• Die metal.suisse bemerkt, dass in gewissen Bereichen in der Baubranche Arbeiten während
der Nacht und an Sonntagen unerlässlich sind. Zu einer reibungslosen Abwicklung gehört auch die entsprechende Zulieferkette. Mit den vorgesehenen Dauerbewilligungen für
Transporte unteilbarer Güter sowie den neu geschaffenen Ausnahmetransporte auf
Nationalstrassen werden die Planungssicherheit für Bauunternehmen erhöht und
organisatorische Kosten reduziert. Für die Stahl- und Aluminiumbranche können Kunden mit dieser Anpassung zuverlässiger beliefert werden.
• Der Kanton NE fügt hinzu, dass Nachtarbeiten zunehmend notwendig sind, um weitere
Verkehrsbehinderungen und Staus auf den Strassen zu vermeiden, weshalb diese Ausnahme vollkommen gerechtfertigt ist.
• Die auto-schweiz ist damit einverstanden, dass dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten
an Infrastrukturen (namentlich Strassen, Gleis- und Seilbahnanlagen sowie Elektrizitäts-,
Wasser- und Telekommunikationsinfrastruktur) jederzeit möglich sein sollten. Jedoch sind sie nicht einverstanden mit planbaren Unterhaltsarbeiten für Reinigung- und Unterhalt von 30/
ASTRA-D-9BFF3401/1165