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Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 6 Seiten
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Vorentwurf «%ASFF_YYYY_ID»
b. die Modalitäten für die Umsetzung und regelmässige Anpassung des Akti- onsplans;
c. die Mechanismen für die Koordination der verschiedenen Leistungen und Zuständigkeitsbereiche;
d. die Grundsätze für die Teilhabe der betroffenen Personen an Entscheidun- gen, die sie betreffen;
e. die Modalitäten für die Zusammenarbeit mit Institutionen und anderen Kan- tonen.
3Die Kantone beziehen bei der Erarbeitung des Aktionsplans die anerkannten Insti- tutionen und die Organisationen, die die Interessen der betroffenen Personen vertre- ten, ein.
4Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen berichtet über die Fortschritte, die im Rahmen seines Förderauftrags gemäss Arti- kel 19 Buchstabe d des Behindertengleichstellungsgesetzes4 erzielt wurden. Es kann sich von Fachpersonen beraten lassen.
7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 13 Aufhebung eines anderen Erlasses
Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Institutionen zur Förderung der Ein- gliederung von invaliden Personen5 wird aufgehoben.
Art. 14 Referendum und Inkrafttreten
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Es ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)».
3Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
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4 SR 151.3
5 AS 2007 6049; 2016 689