Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/12: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1 Gegenstand der Vernehmlassung
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen die Hamas, Tarn- und Nachfolgegruppierungen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln, verboten werden. Damit können die Behörden des Bundes und der Kantone wirksam gegen diese Organisationen und ihre Unterstützung in der Schweiz vorgehen. Das Verbot soll zudem Rechtssicherheit für die Finanzintermediäre schaffen und dazu beitragen, einen Missbrauch des Schweizer Finanzsystems durch die Hamas und verwandte Organisationen zu verhindern. Zusätzlich erhält der Bundesrat mit dem neuen Gesetz die Kompetenz, mit der Hamas verwandte Organisationen und Gruppierungen, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit ihr in Zielsetzung, Führung oder Mitteln übereinstimmen, zu verbieten.
2 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen dauerte vom 21. Februar 2024 bis am 28. Mai 2024.
Insgesamt sind 64 Antworten eingegangen:1 Kantone26
Parteien7
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirt-1
schaft oder der Gemeinden / Städte / Berggebiete Bundesanwaltschaft und Gerichte4
Weitere Organisationen und interessierte Kreise23
Privatpersonen3
Total64
Beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für die detaillierten Begründungen und die verschiedenen Einzelmeinungen der Vernehmlassungsteilnehmenden (nachfolgend: Teilnehmende) wird auf deren Originalstellungnahmen verwiesen. Diese sind auf der Publikationsplattform des Bundesrechts öffentlich zugänglich.2
3 Bemerkungen zum Vorentwurf
3.1 Grundsätzliche Bewertung
Die Rückmeldungen zum neuen Gesetzesvorentwurf sind mehrheitlich positiv. Insbesondere unterstützen alle Kantone, die Stellung genommen haben3, sowie die KKJPD und die KKPKS den Gesetzesentwurf. Auch sämtliche politischen Parteien, welche an der Vernehmlassung teilgenommen haben, begrüssen das Verbot der Hamas im Grundsatz. Weiter haben die Freikirchen, die GSI, der SIG, die PLJS und eine Privatperson dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Es besteht insgesamt die klare Auffassung, dass Terrorismus unter keinen Umständen tolerierbar ist. Das entschiedene und rasche Vorgehen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren wird begrüsst. Ebenfalls begrüsst wird, dass beim beantragten Verbot der Hamas auf die Anwendung von Notrecht verzichtet wurde.
Gegen den Gesetzesentwurf in der aktuellen Form haben sich NGOs und die DJS ausgesprochen. Die NGOs befürchten, dass ihre bisherige Tätigkeit mit dem neuen Gesetzt strafbar und
1 Siehe Verzeichnis der Eingaben im Anhang. Zu den Antworten zählen auch Eingaben, welche inhaltlich nicht Stellung genommen haben.
3 Die Kantone Neuenburg und Solothurn haben auf eine Stellungnahme verzichtet.