Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/12: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen · 11 Seiten

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3.5 Konsultation der sicherheitspolitischen Kommissionen (Art. 1 Abs. 2)

Die SP, die EVP, Amnesty International, die Freikirchen und ODAGE beantragen, dass die zuständigen parlamentarischen Kommissionen bei Verboten von mit der Hamas verwandte Organisationen und Gruppierungen konsultiert werden. Die SP konkretisiert, dass der Bundesrat erst nach Konsultation der aussen- und sicherheitspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte mit der Hamas verwandte Organisationen verbieten könne. Die DJS und grundrechte.ch fordern, dass die Verbotsverfügung nur nach Konsultation des Parlaments erlassen wird und eine gerichtliche Kontrolle vorgesehen ist.

3.6 Präzisierung der Unterstützungshandlung gemäss Art. 260ter StGB

Die Grünen befürchten, dass das vorgeschlagene Gesetz eine abschreckende Wirkung auf die humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung haben wird. Entsprechend müsse in der Botschaft explizit erwähnt werden, dass sich das Verbot auf natürliche oder juristische Personen bezieht, die wissentlich eine terroristische Handlung begangen, sich daran beteiligt oder sie erleichtert haben.

Die KKPKS würde es im Sinne einer klaren Umsetzung begrüssen, wenn in der Botschaft möglichst konkret festhalten wird, worin mögliche Beteiligungs- und Unterstützungshandlungen liegen.

3.7 Ausnahme von der Strafbarkeit – Weiterbestand der humanitären Hilfe und diplomatischer Dienste durch die Schweiz

Die FDP begrüsst, dass diplomatische Interaktionen mit der Hamas weiterhin durch das Gesetz zugelassen werden, wenn diese ihre schädlichen Aktivitäten nicht verstärken, sowie die Ausnahmeklausel für wesentliche humanitäre Dienste.

Der Kanton Genf, der Appel de Genève sowie DCAF / GCSP befürchten, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure, welche im «Internationalen Genf» ansässig sind, in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden, weil sie nicht Gefahr laufen wollen, für ihr Handeln allenfalls strafrechtlich belangt zu werden. Das Gesetz könnte die Attraktivität des internationalen Genfs für hoch strategische Treffen gefährden. Soziale Engagements und Friedensgespräche mit Palästinensern sollen weiterhin möglich sein.

Die SP, die Grünen und die EVP fordern, dass die Schweiz ihre humanitären Dienste und unparteiischen Friedenspolitik, weiterführt. Die humanitären und diplomatischen Dienste der Schweiz sollen auch mit dem Verbot weiterhin möglich bleiben. Wenn dabei Kontakte mit der Hamas nötig sind, sollen diese trotz Verbot weiter möglich sein. Die SP beantragt diesbezüglich einen neuen Artikel 2, wonach es Vertretern der Schweiz, internationaler Organisationen und unparteiischen humanitären Organisationen weiterhin erlaubt ist, friedenspolitische Bestrebungen im Nahostkonflikt zu betreiben und mit allen Konfliktparteien und Akteuren in Kontakt zu treten und zu verhandeln. Die Grünen, Alliance Sud, DCAF / GCSP, das Forum für Menschenrechte, Frieda, das HEKS und Swisspeace fordern, dass Artikel 1 um einen Absatz ergänzt wird, womit der Bund, multilaterale Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen, welche im Interesse der Friedensförderung, der Umsetzung des humanitären Rechts, der Entwicklungszusammenarbeit und der Menschenrechte sowie der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz handeln, vom Verbot ausdrücklich ausgenommen werden. Die DJS und grundrechte.ch fordern, dass die Erbringung humanitärer Hilfe in einem weitgehenden Ausmass ermöglicht und sicherstellt wird, dass die Zivilbevölkerung im Gazastreifen für normale Alltagshandlungen nicht kriminalisiert wird.