Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/15: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) · 13 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 15. Mai 2024 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) damit beauftragt, die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 19961 über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) zu eröffnen. Diese Änderung hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) mit der Motion 23.3585 beantragt. Das Vernehmlassungsverfahren endete am 4. September 2024.
Die Änderungsvorlage bezweckt die Aufnahme eines neuen Artikels 22b ins KMG, der dem Bundesrat die Kompetenz einräumen würde, im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen. Die Vorlage greift wortwörtlich den ursprünglichen Vorschlag auf, den der Bundesrat im März 2021 in seinem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur- Initiative)»2 unterbreitet hatte. Dieser hatte damals im Parlament jedoch keine Mehrheit gefunden.
Durch die Aufnahme einer Abweichungskompetenz in das KMG soll der Bundesrat einen Handlungsspielraum erhalten, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde aussen- und sicherheitspolitische Gegebenheiten anzupassen. Diese Kompetenz würde es zudem erlauben, im Inland eine an die Bedürfnisse der Schweizer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechtzuerhalten.
Der Bundesrat hätte weiterhin die aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz zu wahren und ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Zu diesen Verpflichtungen gehören insbesondere der Vertrag über den Waffenhandel, das Neutralitätsrecht, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Im Übrigen dürfte der Bundesrat nur für einen begrenzten Zeitraum von den Bewilligungskriterien abweichen und im Falle einer Anwendung der Abweichungskompetenz ist die Mitwirkung des Parlaments in der Vorlage bereits geregelt.
2 Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Die Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie 26 weitere interessierte Kreise wurden für die Vernehmlassung direkt angeschrieben. Insgesamt wurden 71 interessierte Behörden und Organisationen um ihre Stellungnahme gebeten (vgl. Anhang). Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist hatte das WBF 50 Stellungnahmen von Behörden und Organisationen erhalten. Während die grosse Mehrheit der Kantone die Aufnahme einer Abweichungskompetenz in das KMG unterstützt, sind die politischen Parteien in dieser Frage uneinig. Die Wirtschaftsverbände und die Organisationen, die sich mit Sicherheitsfragen zugunsten einer starken Rüstungsindustrie befassen, befürworten die Vorlage, wobei die Hälfte von ihnen der Meinung ist, die beantragte Neuregelung gehe nicht weit genug. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die Organisationen der Zivilgesellschaft sprechen sich allesamt gegen die vorgeschlagene Änderung aus. Ein Grossteil von ihnen war Mitglied der Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer («Allianz»), die die Korrektur-
1 SR 514.51
2 BBl 2021 623