Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Allgemeinbildung ist Teil des ganzheitlichen Bildungsansatzes in der beruflichen Grundbildung. Sie ist Bestandteil aller beruflichen Grundbildungen. Der Erwerb von Allgemeinbildung soll die Lernenden dazu befähigen, den Zugang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Weiter vermittelt die berufliche Grundbildung, und damit auch die Allgemeinbildung, die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu einer nachhaltigen Entwicklung sowie zum lebenslangen Lernen und zum selbstständigen Urteilen und Entscheiden beitragen (Art. 15 Abs. 2 Bst. b–d des Berufsbildungsgesetzes1 vom 13. Dezember 2002 (BBG). Arbeitsmarkt und Gesellschaft verändern sich. Um den Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen und um die Weiterentwicklungen zu antizipieren, sollen die Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung2 und der Rahmenlehrplan des SBFI für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung3 (RLP) revidiert werden.

Die Totalrevision der Bildungsgrundlagen hat die folgenden Stossrichtungen verfolgt:

− Stärkung der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

− Verbesserung der schweizweit einheitlichen Konkretisierung der Ziele der Allgemeinbildung im allgemeinbildenden Unterricht und im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung

− Weiterentwicklung der Allgemeinbildung im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit den in der Allgemeinbildung zu erwerbenden Kompetenzen

Die Vernehmlassungsvorlagen wurden im Rahmen des 2018 lancierten Projektes «Allgemeinbildung 2030», ein Projekt der Initiative Berufsbildung 2030, verbundpartnerschaftlich erarbeitet. Als Grundlage für die Revision der Verordnung vom 27. April 2006 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und der Erarbeitung eines neuen RLP dienen insbesondere der vom SBFI in Auftrag gegebene Bericht von Interface Politikstudien Forschung Beratung «Review ‹Allgemeinbildung 2030› in der beruflichen Grundbildung» (2021)4 und die daraus resultierenden verbundpartnerschaftlich definierten Grundsätze5 für die Revision der Bildungsgrundlagen für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

Das Projekt wurde unter der Co-Projektleitung des SBFI und der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) geführt und von der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK) begleitet. Die Fachexpertise der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung, der Pädagogischen Hochschulen Luzern, St. Gallen und Zürich sowie eine verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Begleitgruppe wurden einbezogen und die drei Sprachregionen berücksichtigt.

2 Vernehmlassung

Am 25. März 2024 hat das SBFI das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung eröffnet. Das

1 SR 412.10

2 SR 412.101.241

3 https://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/rahmenlehrplan_fuerdenallgemeinbildendenunterrichtinderberuflich.pdf.download.pdf/rahmenlehrplan_fuerdenallgemeinbildendenunterrichtinderberuflich.pdf

4 Feller et al. (2021): Review «Allgemeinbildung 2030» in der beruflichen Grundbildung, Luzern

5 Grundsätze für die Revision