Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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AI, AR, FR, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, UR, VD, ZG, ZH, SBBK begrüssen, dass die Verbindlichkeit und Harmonisierung des allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) in den Kantonen sowie die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung auf Stufe Bund und Kantone gestärkt werden. Auch der ganzheitliche Prozess des Kompetenzerwerbs durch den curricularen Aufbau des RLP und die Stärkung von Sprache und Kommunikation wird als positiv erachtet.
LU ist der Ansicht, dass die Verordnung einheitliche und klare Rahmenbedingungen und Mindestvorschriften für den allgemeinbildenden Unterricht in allen Grundbildungen schafft. ZH unterstützt die Fachstellungnahme der SBBK und führt ergänzende Punkte auf.
AI, GL, SO unterstützen grossmehrheitlich die Fachstellungnahme der SBBK. Einzig im Abschnitt 3 zum Qualifikationsbereich vertreten sie eine andere Meinung.
AG, AI, AR, BE, BS, FR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VD, ZH, ZG, SBBK wünschen in
Zusammenhang mit Art. 30 Abs. 1 Bst. c der eidgenössischen Berufsbildungsverordnung BBV für besondere Zielgruppen zielgruppengerechte Verfahren zur Feststellung der zu beurteilenden Qualifikationen.
AG sieht kritisch, dass mit der Revision – entgegen der bisherigen Regelung – keine Abweichungen von der Verordnung möglich sind. Für die Berufsfelder Kaufleute und Detailhandel soll weiterhin ein integrierter ABU möglich sein. Er lehnt den Verzicht auf die schriftliche Prüfung ab und befürwortet den Beizug von zwei Personen zur Beurteilung der Schlussarbeit.
AR spricht sich für die Beibehaltung der Schlussarbeit für die zweijährige berufliche Grundbildung und der Schlussprüfung für die drei- und vierjährige berufliche Grundbildung aus.
BE ist der Ansicht, dass mit dieser Revision eine gute Grundlage sowohl zur intensiver geförderten Zusammenarbeit aller Lernorte als auch zur Harmonisierung der Schullehrpläne gegeben ist. Grundsätzlich begrüsst er die Harmonisierung des ABU, die Stärkung der Rolle von Sprache und Kommunikation und die neu alle sieben Jahre vorgesehene Überprüfung des RLP. Er begrüsst den curricularen Aufbau und die Kompetenzorientierung des RLP. Die Erarbeitung und Umsetzung der neuen Schullehrpläne nach neuem Gesetz und RLP bedingen eine Finanzierung durch die Kantone. Dazu kommen wiederkehrende Kosten durch die Neuorganisation der Bewertung der Schlussprüfung. Er erwartet vom Bund, dass er seinen 25-Prozent-Anteil an der Finanzierung in vollem Umfang trägt.
BL spricht sich gegen die Abschaffung der wissensorientierten schriftlichen Schlussprüfung sowie gegen die Schlussarbeit bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung aus. Er begrüsst den Beizug von zwei Personen zur Beurteilung der Schlussarbeit, die Qualifikation der Prüfungspersonen soll jedoch offener gehalten werden. Nicht begrüsst werden der Erlass eines kantonalen Schullehrplans, in dem die Allgemeinbildung für alle Berufe einheitlich ist, und die gemäss Vernehmlassungsentwurf für Ausbildungen mit integriertem ABU vorgesehene Aufhebung der Möglichkeit, von den Verordnungsbestimmungen abzuweichen.
BS bewertet es positiv, dass der ABU als eigenständiges Fach bestehen bleiben soll, dass der ganzheitliche Prozess des Kompetenzerwerbs durch den curricularen Aufbau des RLP erhalten geblieben ist, dass der Lernbereich «Sprache und Kommunikation» gestärkt werden soll, dass der RLP zukünftig in kurzen und regelmässigen Zyklen überarbeitet werden soll, um auf Megatrends eingehen zu können. Negativ bewertet er, dass die Schlussprüfung ersatzlos abgeschafft werden soll und eine Begründung zur Abschaffung der Schlussprüfung im erläuternden Bericht gänzlich fehlt, dass die KI-Problematik in der stärker gewichteten Schlussarbeit wenig Beachtung findet, dass die Bewertung des