Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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Vernehmlassunsgsvorlage Konkrete Vorschläge aus der Vernehmlassung
mit vertiefendem Gespräch von 20 Minuten.
TI
Sie besteht aus der Erarbeitung eines Produkts, in Einzelarbeit oder in der Gruppe, und einer mündlichen Präsentation mit vertiefendem Gespräch von 30 Minuten. Bei einer Erarbeitung in der Gruppe findet die Präsentation mit Gespräch einzeln statt. Für die Erarbeitung des Produkts werden 25 bis 35 Unterrichtsstunden aufgewendet.
HotellerieSuisse
2Sie besteht aus der Erarbeitung eines Produkts während 25 bis 35 Arbeitsstunden und einer Präsentation mit vertiefendem Gespräch von 30 Minuten, wobei mindestens 10 Minuten auf das Gespräch entfallen.
Travail.suisse
¹ Die Abschlussarbeit findet im letzten Jahr der beruflichen Grundbildung statt.
² Sie besteht aus der Erarbeitung eines Produkts während 25 bis 35 Arbeitsstunden und einer Präsentation mit Prüfungsgespräch von 30 Minuten.
Art. 10 Bewertung der Schlussarbeit PK ABU ZH
1Die Schlussarbeit wird auf der Grundlage der im Rah- Neu: Abs. 6: Wird hingegen die Präsentation der Schlussarbeit nicht geleistet, werden für diesen Qualifikationsteil menlehrplan aufgeführten Kompetenzen bewertet. keine Punkte vergeben und die Note 1 erteilt.
2Zur Bewertung der Schlussarbeit werden der Prozess VPOD
der Erarbeitung, das Produkt, die Präsentation und das1 Die Schlussarbeit wird auf der Grundlage der im Rahmenlehrplan aufgeführten Kompetenzen bewertet.
Gespräch zur Schlussarbeit berücksichtigt.2 Zur Bewertung der Schlussarbeit werden der Prozess der Erarbeitung, das Produkt und die mündliche Prüfung zur
3Das Produkt, die Präsentation und das Gespräch zur Schlussarbeit gleichwertig berücksichtigt.
Schlussarbeit werden von mindestens zwei Prüfungs-3 Das Produkt und die mündliche Prüfung werden von mindestens zwei Prüfungsexpertinnen oder -experten beurteilt. expertinnen oder –expert en beurteilt.4 Die Note der Schlussarbeit wird auf eine ganze oder halbe Note gerundet.
4Die Note der Schlussarbeit wird auf eine ganze oder5 Wenn eine lernende Person ohne stichhaltige Begründung die Schlussarbeit nicht abgibt oder nicht zur mündlichen halbe Note gerundet. Prüfung zur Schlussarbeit antritt, ist die erforderliche Qualifikation für den Abschluss der beruflichen Grundbildung im
Bereich Allgemeinbildung nicht erreicht und muss deshalb in diesem Bereich wiederholt werden.
HotellerieSuisse
2Zur Bewertung der Schlussarbeit werden der Prozess der Erarbeitung, das Produkt, die Präsentation und das individuelle Gespräch zur Schlussarbeit berücksichtigt. Für die Note der Schlussarbeit wird das individuelle Gespräch zu mindestens einem Drittel gewichtet.
BBZ Herisau
Die Präsentation und das Gespräch zur Schlussarbeit werden von mindestens zwei Prüfungsexpertinnen und -experten beurteilt.
BBZ SH
3Erarbeitungsprozess, Produkt, Prüfungspräsentation und Reflexionsgespräch werden von mindestens einer Lehrperson des allgemeinbildenden Unterrichts beurteilt. Bei ungenügenden Teilen der Abschlussarbeit muss sichergestellt werden, dass eine zweite Prüfungsexpertinnen bzw. ein zweiter Prüfungsexperten eine Beurteilung vornimmt.
BBZ Weggismatt LU
Die Präsentation und das Prüfungsgespräch sollen, wenn möglich, durch zwei Expert:innen beurteilt werden. 77/83