Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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Vernehmlassunsgsvorlage Konkrete Vorschläge aus der Vernehmlassung

BBZ Bahnhof LU

In der Regel beurteilt die verantwortliche ABU Lehrperson die Schlussarbeit: Produkt, Präsentation, Gespräch. Falls das Produkt ungenügend ist, wird ein zweiter Experte zugezogen, ebenso für die Präsentation und das Gespräch.

BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee

Bei ungenügender Note des Produkts erfolgt eine Zweitkorrektur durch einen Experten.

BFS Rüti

Abs. 3: Die Präsentation und das Gespräch zur Schlussarbeit werden von einem Prüfungsexperten beurteilt.

Neu: Abs. 4: Liegt die Note für das Produkt unter der Note 4, muss zwingend eine Zweitkorrektur durch eine ABU-Lehrperson erfolgen.

Bfsl, fbbe, LCH, SFG Bern-Biel, BZ Interlaken, BCH, SVABU

Ein zweiter Experte soll nur bei ungenügenden Arbeiten beigezogen werden. Die Präsentation und das Prüfungsgespräch sollen, wenn möglich, durch zwei Experten beurteilt werden.

BFS Winterthur S

Fällt die Bewertung des Produkts ungenügend aus, wird eine Zweitkorrektur durch eine zusätzliche Prüfungsexpertin oder einen zusätzlichen Prüfungsexperten vorgenommen.

BFS Lenzburg

3Die Präsentation und das Gespräch zur Schlussarbeit werden, wenn möglich, von zwei Lehrpersonen beurteilt.

BVL

…, die Präsentation und das Gespräch zur Schlussarbeit werden von der Lehrperson geprüft und beurteilt. Bei ungenügender Note kann eine zweite Lehrperson beigezogen werden.

gibb Bern

Die Präsentation und das vertiefende Gespräch zur Schlussarbeit (Abschlussarbeit) werden von zwei Expertinnen oder -experten beurteilt.

PK ABU ZH

Abs. 3: Die Präsentation und das Gespräch zur Schlussarbeit werden von zwei Prüfungsexperten beurteilt.

Neu: Abs. 4: Liegt die Note für das Produkt unter der Note 4, muss zwingend eine Zweitkorrektur durch eine ABU-Lehrperson erfolgen.

ZLB

Das Produkt, die Präsentation und das Gespräch zur Schlussarbeit werden von mindestens zwei Expertinnen oder Experten beurteilt, falls die Teilnote für den Prozess der Erarbeitung und das Produkt ungenügend ist.

TRBS, SDK, BS, LU, SBBK, OW, UR, SZ, ZH, SH, NW, AI, GL, GR, AR, SO

Neuer Absatz 3:

Das Produkt, die Präsentation und das Gespräch zur Schlussarbeit werden von mindestens zwei Lehrpersonen des allgemeinbildenden Unterrichts beurteilt.

AG

Das Produkt, die Präsentation und das Gespräch zur Schlussarbeit werden von mindestens zwei Lehrpersonen oder Expertinnen und Experten beurteilt. 78/83