Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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Vernehmlassunsgsvorlage Konkrete Vorschläge aus der Vernehmlassung
GE
Wiederholt die lernende Person den allgemeinbildenden Unterricht während mindestens eines weiteren Jahres, zählen für die Erfahrungsnote nur die neu erzielten Noten.
GR
1Wird für eine Wiederholung die Berufsfachschule nicht mehr oder weniger als ein Jahr besucht, so bleiben die Erfahrungsnote und die Note für die Vertiefungsarbeit bestehen.
2Wiederholt eine lernende Person während mindestens eines weiteren Jahrs den Unterricht in der Allgemeinbildung, so zählen für die Erfahrungsnote nur die neu erzielten Noten.
SO
Der bisherige Art. 11 VMAB soll in die nVMAB aufgenommen werden
mit folgender Änderung:
Abs. 3 soll lauten: Sie erfolgt in schrifticher Form.
ZG
1Wird für eine Wiederholung die Berufsfachschule nicht mehr besucht oder weniger als ein Jahr erneut besucht, so bleiben die Erfahrungsnote und die Note für die Schlussarbeit bestehen.
2Wiederholt eine lernende Person während mindestens eines weiteren Jahres den Unterricht in der Allgemeinbildung, so ersetzen die neu erzielten Noten die bestehenden Noten des Repetitionsjahres für die Erfahrungsnote und die Schlussprüfung.
3Wiederholt eine lernende Person die Schlussarbeit, ersetzt die Note des Wiederholungsversuchs die Note des ersten Versuchs.
Art. 12 Dispensationen HotellerieSuisse
1Von der Allgemeinbildung dispensiert wird, wer: Neu littera c: einen Ausbildungsabschluss auf der Sekundarstufe II mit mehr als zwei Jahren Ausbildung vorweist.
a. eine berufliche Grundbildung absolviert hat und eine
zweite berufliche Grundbildung auf gleicher Stufe wie
die erste absolviert; oder
b. den Berufsmaturitätsunterricht bis und mit dem vor-
letzten Semester der beruflichen Grundbildung besucht
hat.
2Über weitere Fälle entscheiden die Kantone.
3Die Dispensation wird im Notenausweis vermerkt.
Art. 13 BBZ Heimbach LU
1Das SBFI prüft die Verordnung und den Rahmenlehr- Die Kantone und Schulträger unterstützen die Berufsfachschulen bei der Umsetzung des RLP durch didaktischen und plan periodisch, mindestens aber alle 7 Jahre im Hin- fachlichen Support.
blick auf aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit Sie arbeiten mit dem EHB und den PH zusammen.
den in der Allgemeinbildung zu erwerbenden Kompe- BFS Bülach, bTG
tenzen. Die Kommission setzt sich zusammen aus...
LCH, NE, HotellerieSuisse, SDK, TRBS 80/83