Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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Vernehmlassunsgsvorlage Konkrete Vorschläge aus der Vernehmlassung

Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben,6 Ab der Veröffentlichung dieser Verordnung:

schliessen den Qualifikationsbereich Allgemeinbildung a. erarbeitet die zuständige Kommission innerhalb von 6 Monaten einen Rahmenlehrplan.

nach bisherigem Recht ab. b. treffen die Kantone Vorkehrungen, um in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte in-

2Kandidierende, die den Qualifikationsbereich Allge- nerhalb von 18 Monaten Schullehrpläne zu erarbeiten.

meinbildung gemäss bisherigem Recht absolviert ha- c. treffen die Kantone Vorkehrungen, damit sich die Lehrpersonen im Jahr vor der Anwendung des Schullehrplans weiben und diesen wiederholen, werden unter Vorbehalt terbilden und ihren Unterricht anpassen können.

von Absatz 4 nach bisherigem Recht beurteilt. Kalaidos

3Lernende, die nach dem Inkrafttreten dieser Verord- Auf Lernende einer beruflichen Grundbildung mit integrierter Allgemeinbildung ist diese Verordnung erst dann anwendnung eine verkürzte berufliche Grundbildung beginnen, bar, wenn die entsprechende Bildungsverordnung (z.B. Bildungsverordnung Kauffrau / Kaufmann EFZ) nachvollzogen absolvieren den Qualifikationsbereich Allgemeinbildung und in Kraft gesetzt worden ist.

nach bisherigem Recht, sofern der Abschluss erfolgt: FR, SDK ,TRBS

bei zweijährigen Grundbildungen vor dem 31. Dezem- Neuer Absatz 3: Die Bestimmungen zu den Qualifikationsverfahren kommen erst ab dem Inkrafttreten der Schullehrber 2027; pläne zur Anwendung.

bei dreijährigen Grundbildungen vor dem 31. Dezem- Absätze 3-4-5: Verschieben in 4-5-6 und Anpassung der entsprechenden Daten (z. B. «2 Jahre nach Inkrafttreten der ber 2028; Schullehrpläne»).

bei vierjährigen Grundbildungen vor dem 31. Dezem-

ber 2029.

4Das bisherige Recht findet letztmals Anwendung bei

beruflichen Grundbildungen mit einem Qualifikations-

bereich Allgemeinbildung:

bei zweijährigen Grundbildungen bis zum 31. Dezem-

ber 2029;

bei dreijährigen Grundbildungen bis zum 31. Dezember

2030;

bei vierjährigen Grundbildungen bis zum 31. Dezember

2031.

5Abweichungen gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 des bis-

herigen Rechts in Verordnungen über die beruflichen

Grundbildung finden letztmals 2037 Anwendung.

Art. 16 Inkrafttreten Kalaidos

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.

FR, SDK, TRBS

Neuer Absatz 3: Die Umsetzung über die Schullehrpläne muss spätestens am 1. August 2027 vollzogen sein.

AG, NE, SDK, TRBS:

Aufnahme eines neuen Artikels:

Besondere Zielgruppen

(Art. 18 und Art. 33 BBG) 82/83