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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 54 Seiten
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Anhang 2.3 (Art. 69, 74 und 83)
Investitionsbeitrag für Biomasseanlagen
Klammerverweis bei Anhangnummer
(Art. 69, 74, 80a, 80b, 80d und 85)
Ziff. 2.3
2.3 Inhalt des Gesuchs
Das Gesuch hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
a. Angaben zur Anlage, insbesondere den Namen der berechtigten Person und den Standort;
b. Baubewilligung oder Nachweis der Baureife des Projekts, sofern keine Baubewilligung erforderlich ist;
c. Projektbeschrieb, der aufzeigt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Investitionsbeitrags erfüllt werden; er hat mindestens Angaben zur Ausgangslage, zu den Inputsubstraten, einen Anlagenbeschrieb und Ausführungen zur Energieproduktion zu beinhalten;
d. Übersichtsplan;
e. Auflistung der Investitionskosten;
f. installierte und äquivalente elektrische Leistung in kWel vor und nach der Investition;
g. Brutto-Elektrizitäts- und Wärmeproduktion in kWh pro Kalenderjahr vor und nach der Investition;
h. Netto-Elektrizitätsproduktion sowie extern genutzte Wärme pro Kalenderjahr vor und nach der Investition;
i. geplantes Inbetriebnahmedatum.
Ziff. 2.4
2.4 Anlagenbestandteile
Für die Berechnung der Kosten einer Referenzanlage werden insbesondere die folgenden Anlagenbestandteile mit der aufgeführten Nutzungsdauer