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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 54 Seiten

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Anlagenbestandteil Nutzungsdauer in Jahren Gebäudeteil für BHKW, Gasmessraum, Leitungen25

BHKW inkl. Notkühlung10

Gasometer, Armaturen, Kiesfilter, Gasdruckerhöhungsgebläse,15

Gaskühlung, Gasreinigung, Siloxanentfernung, Notfackel Leittechnik (EMSR)15

Ziff. 7

7 Ansätze für Biogasanlagen, Holzkraftwerke und Klärgasanlagen

7.1 Berechnung der Ansätze

7.1.1 Die äquivalente Leistung von Biogas- und Klärgasanlagen entspricht dem

Quotienten aus der Nettoproduktion in kWh und der Stundensumme des jeweiligen Betriebsjahres. Für die Berechnung der definitiven Höhe des Investitionsbeitrags sind zwei volle Betriebsjahre der neuen, erneuerten oder erweiterten Anlage massgebend.

7.1.2 Für die Berechnung der Ansätze für Holzkraftwerke ist die Anlagenleistung

massgebend.

7.1.3 Die Ansätze werden anteilsmässig nach den Leistungsklassen gemäss Zif-

fer 7.2 berechnet.

7.2 Ansätze

7.2.1 Die Ansätze für Biogasanlagen betragen je Leistungsklasse:

Leistungsklasse Ansatz in Fr./kWäq-el

≤ 50 kW 18 500

≤100 kW 18 000

≤500 kW 16 000

>500 kW 14 000

7.2.2 Die Ansätze für Holzkraftwerke betragen je Leistungsklasse:

Leistungsklasse Ansatz in Fr./kWel ≤ 50 kW5000

≤100 kW4600

≤500 kW3800

≤ 5 MW3100

> 5 MW2200