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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 54 Seiten
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Leistungsklasse Landwirtschaftsbonus (Rp./kWh)
≤ 50 kW18
≤100 kW17
≤500 kW14
≤ 5 MW 4,5 > 5 MW0
4 Berechnung des zu vergütenden Anteils bei nachträglicher Erweiterung oder Erneuerung
Für die Anpassung des Anteils der mit der gleitenden Marktprämie zu vergütenden Elektrizität nach einer nachträglichen Erweiterung oder Erneuerung (Art. 30abis Abs. 3) gilt Artikel 30equater sinngemäss.
5 Teilzahlungen und Abrechnung
Die Vergütung wird per Ende des Kalenderjahres aufgrund des Vergütungssatzes für das betreffende Jahr und der erfassten Elektrizität abgerechnet. Vorherige Teilzahlungen werden aufgrund des Vergütungssatzes des Vorjahres geleistet, bei Anlagen, die noch nicht ein volles Kalenderjahr in Betrieb sind, aufgrund der Planungswerte nach Ziffer 6.
6 Inhalt des Gesuchs
Das Gesuch hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
a. Angaben zur Anlage, insbesondere den Namen der berechtigten Person
und den Standort;
b. Baubewilligung oder Nachweis der Baureife des Projekts, sofern keine
Baubewilligung erforderlich ist;
c. Projektbeschrieb, der aufzeigt, dass sämtliche Voraussetzungen für die
Ausrichtung einer gleitenden Marktprämie erfüllt werden; er hat mindestens Angaben zur Ausgangslage, zu den Inputsubstraten, einen Anlagenbeschrieb und Ausführungen zur Energieproduktion zu beinhalten;
d. Übersichtsplan;
e. Auflistung der Investitionskosten;
f. installierte und äquivalente elektrische Leistung in kWel vor und nach
der Investition;
g. Brutto-Elektrizitäts- und Wärmeproduktion in kWh pro Kalenderjahr vor
und nach der Investition;
h. Netto-Elektrizitätsproduktion sowie extern genutzte Wärme pro Kalen-
derjahr vor und nach der Investition;
i. geplantes Inbetriebnahmedatum.