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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 54 Seiten
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Anhang 5 (Art. 96b, 96e und 96h)
Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen
Ziff. 3.1.4
Aufgehoben
Ziff. 3.2
3.2 Grundbeitragssatz
Der Satz für den Grundbeitrag beträgt je Leistungsklasse:
Leistungsklasse Grundbeitrag (Rp./kWh)
≤ 50 kW13
≤100 kW12
≤500 kW12
≤ 5 MW11
> 5 MW10
Ziff. 3.3
3.3 Bonus für Holzkraftwerke
3.3.1 Der Bonus für Holzkraftwerke wird gewährt, wenn in einer Anlage Holz als
einziger Energieträger eingesetzt wird.
3.3.2 Er wird nur für die von Oktober bis März (Winterhalbjahr) eingespeiste Elekt-
rizität gewährt.
3.3.3 Der Satz für den Bonus für Holzkraftwerke beträgt je Leistungsklasse:
Leistungsklasse Holzbonus (Rp./kWh)
≤ 50 kW3
≤100 kW2
≤500 kW2
≤ 5 MW2
> 5 MW2