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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 54 Seiten
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4.2 Jahreserlös
4.2.1 Bei nicht steuerbaren Anlagen und Anlagen mit einer Leistung von 3 MW
oder weniger entspricht der Jahreserlös der Vergütung der Mehrproduktion zum Referenz-Marktpreis.
4.2.2 Bei steuerbaren Anlagen mit einer Leistung von mehr als 3 MW setzt sich der
Jahreserlös aus folgenden Erlösmöglichkeiten, die mit der jährlichen Mehrproduktion erzielt werden können, zusammen:
a. Teilnahme am Day-Ahead- und dem Intraday-Markt;
b. Teilnahme am Terminmarkt;
c. Teilnahme am Systemdienstleistungsmarkt;
d. Verkauf der Herkunftsnachweise;
e. Teilnahme an der Winterreserve.
4.2.3 Als Erlösmöglichkeiten aus der Teilnahme am Day-Ahead- und dem Intraday-
Markt gelten:
a. bei Speicherkraftwerken: der Betrag, den der Verkauf der produzierten Elektrizität zu den besten am Day-Ahead-Markt erhältlichen Preisen einbringen würde; als produzierte Elektrizität gilt dabei die Menge Elektrizität, die aus den monatlichen mittleren Seewasserstand- und Zuflussverläufen und den maximalen Durchflussmengen der Turbinen berechnet werden kann; bei komplexen Projekten oder Projekten in komplexen Anlagen kann für die Abschätzung des Erlöses eine Kraftwerkseinsatzoptimierungssoftware eingesetzt werden.
b. bei Laufwasserkraftwerken: der Betrag, den der Verkauf der produzierten Elektrizität zu den monatlichen Durchschnittspreisen am Day-Ahead-Markt einbringen würde, abzüglich 2 Prozent; als produzierte Elektrizität gilt dabei die Menge Elektrizität, die mit den monatlichen Wasserzuflüssen produziert werden kann.
4.2.4 Als Erlösmöglichkeiten aus der Teilnahme am Terminmarkt gelten im Ver-
gleich zu den Day-Ahead- und Intraday-Erlösen, mögliche Absicherungserlöse oder -verluste. Dabei wird von der folgenden Absicherungsstrategie ausgegangen: 80 Prozent der erwarteten Produktion werden am schweizerischen und am ausländischen Terminmarkt über 3 Jahre mit je einem Drittel der erwarteten Produktion abgesichert; der Absicherungspreis entspricht dem Durchschnittspreis auf dem Terminmarkt auf der Grundlage des kontinuierlichen Handels im Absicherungsjahr, wobei die massgebenden Schweizer und die europäischen Terminmarktpreise berücksichtigt werden.
4.2.5 Als Erlösmöglichkeiten aus der Teilnahme am Systemdienstleistungsmarkt
gelten die Vergütungen, die eine Anlage, die Systemdienstleistungen (SDL) erbringen kann, am Systemdienstleistungsmarkt erzielen kann.
Die Verteilung der von der nationalen Netzgesellschaft total geleisteten Vergütungen für die schweizweit erbrachten Systemdienstleistungen wird nach l einer vom BFE erstellten Vollzugsrichtlinie geregelt Die Erlöse pro Anlage entsprechen ihrem Leistungsanteil innerhalb der Gesamtleistung des Kraftwerktyps; es wird von einer ganzjährigen Teilnahme während 52 Wochen mit gleicher Leistung ausgegangen; die Opportunitätskosten werden anhand der