Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/36: Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) · 9 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)

Zusammenfassung

Der Bundesrat eröffnete am 6. Dezember 2024 das Vernehmlassungsverfahren zum Vorent- wurf der Teilrevision des Bundesgerichtgesetzes. Das Verfahren dauerte bis am 21. März 2025. Es gingen 47 Eingaben ein. Davon verzichteten zwei ausdrücklich auf eine Stellung- nahme. Insgesamt äusserten sich 25 Kantone, 4 in der Bundesversammlung vertretene Par- teien, 2 Dachverbände der Wirtschaft, 2 Gerichte des Bundes und 10 interessierte Organisati- onen sowie 4 Privatpersonen. Fast alle eingegangenen Stellungnahmen unterstützen die Vorlage ausdrücklich. Zu Einzelfragen werden verschiedene Anpassungen vorgeschlagen. Eine Partei lehnt die Vorlage einstweilen ab.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht dauerte vom 06.12.2024 bis zum 21.03.2025. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die ge- samtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirt- schaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 24 Kantone, 4 politische Parteien und 8 Organisationen und wei- tere Teilnehmende. Insgesamt gingen 47 Stellungnahmen ein. 2 Kantone1 und 1 Organisa- tion2 haben auf eine Stellungnahme verzichtet.

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, fin- det sich im Anhang. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen ver- wiesen.3 Der vorliegende Ergebnisbericht stellt lediglich eine Zusammenfassung der erhalte- nen Stellungnahmen dar.

3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf

3.1 Kantone

24 Kantone unterstützen den Vorentwurf: AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH.

Kein Kanton lehnt den Vorentwurf insgesamt ab.

3.2 Bundesgerichte

Das Bundesgericht lehnt die Änderungen von Artikel 97 Absatz 2 und Artikel 105 Absatz 3 sowie die Anpassung von Artikel 23 Absatz 2bisund 4 VE-BGG ab.

Das Bundesverwaltungsgericht schlägt gewisse analoge Anpassungen des Verwaltungs- gerichtsgesetz (VGG)4 vor, wie sie für das Bundesgerichtsgesetz (BGG)5 vorgesehen sind.

1AI hat ausdrücklich verzichtet und SH hat keine Stellungnahme eingereicht.

2Schweizerischer Arbeitgeberverband.

3www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2025 > EJPD > Vernehmlassung 2024/36,

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/36/cons_1

4 SR 173.32

5 SR 173.110