Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/42: Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente) · 9 Seiten

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für sämtliche Anleihen geschaffen worden wären, so auch für TBTF-Instrumente. In der Volksabstimmung vom 25. September 2022 lehnten jedoch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer ab.

Der Bundesrat befürwortet in seinem Bericht zur Bankenstabilität eine unbefristete Verlängerung der Ausnahmebestimmungen im VStG (Massnahme 21), damit die Fi- nanzstabilität sichergestellt werden kann. Das in diesem Bericht geplante gesetzliche Massnahmenpaket wird indes noch nicht am 1. Januar 2027 in Kraft treten können.

Um zu verhindern, dass es zwischen dem 1. Januar 2027 und dem Inkrafttreten der gesetzlichen Vorlage des Bundesrates zur Bankenstabilität zu einer Lücke kommt, startet der Bundesrat nun in einem ersten Schritt mit dem vorliegenden Gesetzge- bungsprojekt die befristete Verlängerung der Ausnahmebestimmungen zur Verrech- nungssteuer. In einem zweiten Schritt werden die Ausnahmebestimmungen anschlies- send Teil der gesetzlichen Vorlage des Bundesrates zur Bankenstabilität sein. Somit wird das Parlament – in Kenntnis des Gesamtpakets – über eine unbefristete Weiter- führung dieser Ausnahmebestimmungen entscheiden können.

1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2023– 202715 nicht separat angekündigt. Sie ist jedoch Teil der in der Legislaturplanung 2023–2027 aufgeführten Strategie «Politik für einen zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz». Zudem wird in der Legislaturplanung 2023–2027 darauf hingewiesen, dass der Bundesrat spätestens in der Legislaturperiode 2027–2031 die Botschaft zur Ände- rung des Bankengesetzes, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie gegebenenfalls weiterer Erlasse verabschieden wird.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Die beantragte Neuregelung

Der Bundesrat rechnet damit, dass die gesetzliche Vorlage zur Bankenstabilität in der nächsten Legislaturperiode 2027–2031 in Kraft treten wird. Um zu verhindern, dass es zwischen dem 1. Januar 2027 und dem Inkrafttreten dieser Vorlage zu einer Lücke kommt, während derer die Zinsen von dannzumal emittierten TBTF-Instrumenten der Verrechnungssteuer unterlägen, sieht die Neuregelung eine Verlängerung der Aus- nahmebestimmungen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Umsetzung der Massnah- men aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität vor, längstens aber bis zum 31. Dezember 2031. Inhaltlich bleiben die Ausnahmebestimmungen unverändert.

Im Gesetzesentwurf der Verlängerung der VStG-Ausnahmebestimmungen wird auf die Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität verwiesen.

15 BBl 2024 525