Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 61 Seiten
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Erläuternder Bericht
Interoperabilitätsverordnungen40 ergaben. Durch die Änderung sollte ETIAS ab seiner Inbetriebnahme mit den anderen EU-Systemen (Ein- und Ausreisesystem [EES], SIS und VIS) interoperabel sein. Die Bundesversammlung hat dem Bundesbeschluss zur Genehmigung und Umsetzung des ETIAS am 16. Dezember 2022 zugestimmt.41 Die Referendumsfrist ist am 8. April 2023 ungenutzt verstrichen. Mit der Mitteilung der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen (Ratifikation) ist der Notenaustausch zur Übernahme der ETIAS-Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 am 21. April 2023 für die Schweiz in Kraft getreten. Anwendbar wird er allerdings erst auf den Zeitpunkt, den die Europäische Kommission für die Inbetriebnahme des Systems festlegen wird.
Im Rahmen der Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1150 und 2021/1152 wurden die Rechtsgrundlagen für den Aufbau eines nationalen ETIAS-Systems (N-ETIAS) geschaffen (Art. 108i, Art. 108j und Art. 108k AIG). Dieses dient der manuellen Bearbeitung der ETIAS-Gesuche durch die NES im SEM und u.a. auch zur Konsultation nationaler und kantonaler Behörden im Rahmen der Prüfung von ETIAS-Reisegenehmigungsgesuchen (Art. 108h Abs. 2 Bst. b AIG). Der Zugriff auf das N-ETIAS für die Bearbeitung und Beantwortung von Konsultationsanfragen ist derzeit dem fedpol und dem NDB vorbehalten (Art. 108j Abs. 1 Bst. b AIG). Im Verlauf der Projektarbeiten zur technischen Umsetzung von ETIAS wurde der Bedarf erkannt, dass die NES in bestimmten Fällen auch das EDA konsultieren muss. Entsprechend soll die vorliegende Vorlage dazu genutzt werden, diese Anpassung im AIG vorzunehmen.
3.1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
Die Änderung des AIG ist in der Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2023–2027 nicht angekündigt. Sie erfolgt jedoch im Rahmen von Ziel 13.
40 Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU- Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, Fassung gemäss ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27. Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU- Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816, Fassung gemäss ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85.
41 Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und 2021/1152 zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS), BBl 2022 3212.