Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/45: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengen-Weiterentwicklung) sowie Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 61 Seiten
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1 Einleitung
Der vorliegende erläuternde Bericht umfasst drei Vorlagen. Die erste Vorlage betrifft den Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/17171 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/3992 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (nachfolgend SGK; Ziff. 2 ff.).
Die zweite Vorlage betrifft eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 20053 (AIG) (Ziff. 3). Neu soll das EDA auf das nationale ETIAS-System (nachfolgend N-ETIAS) Zugriff erhalten. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, das EDA u.a. bei Gesuchen zur Erteilung einer räumlich und zeitlich begrenzten ETIAS-Reisegenehmigung durch die nationale ETIAS-Stelle (nachfolgend NES), welche im SEM angesiedelt ist, systemgestützt (und nicht via E-Mail) zu konsultieren. Damit wird der Konsultationsprozess im Rahmen der Erteilung von ETIAS-Reisegenehmigungen verschlankt und vereinheitlicht.
In der dritten Vorlage (Ziff. 4) werden einige redaktionelle Anpassungen im Bereich «Grenze» vorgenommen. Damit soll eine sprachliche Angleichung der Terminologie des SGK erreicht werden. Dies dient der Transparenz und der Rechtssicherheit.
2 Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 (Änderung SGK)
2.1 Ausgangslage
2.1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Der Schengen-Raum umfasst ein Gebiet, in dem Bürger und Bürgerinnen des Schengen-Raums sowie sich in diesem rechtmässig aufhältige Personen ohne Binnengrenzkontrollen frei reisen können.
1Verordnung (EU) 2024/1717 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni
2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen, ABl. L, 2024/1717, 20.06.2024.
2Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März
2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex), ABl. L 77 vom 23.3.2016, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1717, ABl. L, 2024/1717, 20.06.2024.