Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten
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riger ist neu zulässig, da sie in Einklang mit dem neuen Zweck der Verordnung steht. Die betroffene Person darf jedoch wegen der Datenbekanntgabe keinesfalls einer Gefahr ausgesetzt werden. Durch diesen zusätzlichen Informationsaustausch mit Drittstaaten in bestimmten Fällen wird Eurodac in Bezug auf die Funktionsweise mit anderen Datenbanken wie VIS, ETIAS und EES, für die ähnliche Bestimmungen zum Datenaustausch insbesondere zum Zweck der Rückführung gelten, vereinheitlicht.
– Neu in Eurodac erfasste Daten: Die revidierte Eurodac-Verordnung sieht die Erfassung neuer Daten oder Informationen für alle Personenkategorien, einschliesslich Personen in einem Resettlement-Verfahren (Aufnahme von Flüchtlingsgruppen) vor. Dabei geht es vor allem darum, ein umfassenderes Bild der im System erfassten Personen zu erhalten. Dem Sicherheitsaspekt ist ebenfalls Rechnung zu tragen. Deshalb muss das System auch Angaben über eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit enthalten, insbesondere in Zusammenhang mit der Analyse, die im Rahmen der Überprüfungsverordnung erfolgt ist.
– Verknüpfung zwischen Datensätzen und Statistiken: Die verschiedenen Datensätze der betreffenden Personen werden miteinander verknüpft. Die Statistiken sind dadurch anschaulicher und stärker auf die einzelnen Personen bezogen. In diesem Zusammenhang wird auch eine verweigerte Schutzgewährung im System erfasst. Bei der Löschung eines Datensatzes in Eurodac werden auch alle verknüpften Datensätze gelöscht. Zudem soll die Agentur eu-LISA in die Lage versetzt werden, mit den Daten der Systeme EES, VIS und ETIAS systemübergreifende Statistiken zu erstellen. Diese Statistiken werden der Europäischen Kommission sowie den AUEA und FRONTEX zugänglich sein. Die Europäische Kommission muss ihren Inhalt festlegen und erhält entsprechende Delegationsbefugnisse.
– Aufbau und operative Verwaltung des Zentralsystems: Die Kommunikationsinfrastruktur wurde angepasst, damit das Zentralsystem das Netzwerk «EuroDomain» nutzen kann. Dies wird zu erheblichen Skaleneffekten führen. Die operative Verwaltung des Netzwerks «DubliNet» als separate Kommunikationsinfrastruktur für die Zwecke der Dublin-Verordnung wurde ebenfalls in die Systemarchitektur integriert. Dadurch ist die Übertragung der finanziellen wie auch operativen Verwaltung an eu-LISA gewährleistet.
4.3 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Vertrags
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Aufgabe von «Eurodac»
Neben den bisherigen Aufgaben soll Eurodac neu auch dazu dienen, Neuansiedlungspläne zu unterstützen (Abs. 1 Bst. b) und die Kontrolle der irregulären Zuwanderung in den Schengen-Raum, die Aufdeckung von Sekundärbewegungen und die Identifizierung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und Staatenloser zu erleichtern