Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten
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– Verordnung (EU) 2024/13477 (nachfolgend «Qualifikationsverordnung»);
– Richtlinie (EU) 2024/13468 (nachfolgend «Aufnahmerichtlinie»);
– Verordnung (EU) 2024/13509 (nachfolgend «Resettlement-Verordnung»);
– Verordnung (EU) 2024/135210.
Die vorliegende Vorlage umfasst vier Bundesbeschlüsse, welche die Übernahme und Umsetzung der oben zuerst aufgezählten fünf EU-Verordnungen betreffen, die durch die EU im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts am 14. Mai 2024 verabschiedet und der Schweiz als Weiterentwicklungen des Schengen- bzw. Dublin-/Eurodac-Besitzstands am 17. Mai 2024 notifiziert wurden.
1.1 Übersicht
Mit der Verabschiedung des EU-Migrations- und Asylpakts im Mai 2024 konnte nach jahrelangen Verhandlungen eine Einigung über eine umfassende Reform des europäischen Migrations- und Asylsystems erreicht werden.
Primäres Ziel des EU-Migrations- und Asylpakts ist es, einen gemeinsamen Rahmen für das Asyl- und Migrationsmanagement auf EU-Ebene zu schaffen. Staaten an den Schengen-Aussengrenzen sollen nach dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung entlastet, rasche Asyl- und Rückkehrverfahren an den Schengen-Aussengrenzen eingeführt sowie ein effizienter Schutz der Schengen-Aussengrenze gewährleistet werden.
Die Kohärenz der Reform hängt von der konsequenten und einheitlichen Umsetzung aller Vorschläge ab. Die Schweiz ist aufgrund ihrer geografischen Lage in Bezug auf die Migration stark von der Wirksamkeit der europäischen Migrationspolitik abhängig. Sie hat somit ein vitales Interesse an einer funktionierenden und möglichst krisenresistenten europäischen Migrations- und Asylpolitik.
7 Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, Fassung gemäss ABl. L, 2024/1347, 22.05.2024.
8 Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, Fassung gemäss ABl. L, 2024/1346, 22.05.2024.
9 Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147, Fassung gemäss ABl. L, 2024/1350, 22.05.2024.
10 Verordnung (EU) 2024/1352 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen; ABl. L, 2024/1352, 22.05.2024.