Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten
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Erläuternder Bericht
Die Schweiz hat sich in den verschiedenen europäischen Gremien im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte als ein an Schengen und Dublin assoziierter Staat aktiv und konstruktiv in die Diskussionen zum EU-Migrations- und Asylpakteingebracht.
Die wichtigsten Ziele der Reform liegen auch im Interesse der Schweiz: eine Verringerung der irregulären Migration nach Europa, eine Reduktion der Sekundärmigration innerhalb Europas, eine verstärkte europäische Kooperation und damit verbundene Solidaritätsmassnahmen, die die Belastung der Staaten ausgleichen soll, während die Grundrechte der Betroffenen gewahrt werden.
Die Schweiz hat die Stossrichtung des EU-Migrations- und Asylpakts deshalb unterstützt und sich für eine umfassende, solidarische und grundrechtskonforme Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems ausgesprochen. In diesem Sinn begrüsste die Schweiz auch die für sie verpflichtenden Elemente.
1.2 Der EU-Migrations- und Asylpakt: Ein politischer Kompromiss
Angesichts der hohen Migrationszahlen in den Jahren 2015 und 2016 traten die Mängel des europäischen Migrations- und Asylsystems in aller Deutlichkeit ans Licht. Auch wurde deutlich, dass in solchen Phasen die Belastung für die europäischen Staaten sehr unterschiedlich ausfällt, da keine Ausgleichsmechanismen bestehen. Während in der Schweiz der sogenannte Verteilschlüssel einen Ausgleich unter den Kantonen sicherstellt, fehlt ein solches Instrument auf europäischer Ebene. Im Jahr 2016 wurden in der Europäischen Union (EU) punktuelle und zeitlich begrenzte Massnahmen zur Bewältigung der Migrationssituation eingeführt, beispielsweise ein einmaliges Umverteilungsprogramm (Relocation), sowie eine umfassende Reform vorgeschlagen. Diese scheiterte an den weit auseinanderliegenden und polarisierten Positionen der EU-Mitgliedstaaten. Im September 2020 präsentierte die Europäische Kommission den neuen EU-Migrations- und Asylpakt. Der EU-Migrations- und Asylpakt zielt in einem umfassenden Ansatz darauf ab, ein krisenfesteres und solidarisches europäisches Migrations- und Asylsystem zu etablieren.
Der EU-Migrations- und Asylpakt will die irreguläre Migration nach und innerhalb von Europa reduzieren und einen Ausgleich der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedstaaten herbeiführen. Er setzt auf rasche Verfahren an den Schengen-Aussengrenzen, ein weiterentwickeltes Dublin-System, eine ausgeweitete Datenregistrierung im Eurodac-System und einen obligatorischen Solidaritätsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Die Verhandlungen zu diesen Texten waren schwierig, und zwar nicht nur unter den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament (vgl. Ziff. 2.1.2 / 3.1.2 / 4.1.2 / 5.1.2). Besonders umstritten war die Frage der Verantwortung sowie der Solidarität gegenüber den EU-Mitgliedstaaten an den Schengen-Aussengrenzen. Diese sahen sich durch die Vorschläge für das Überprüfungsverfahren und die neuen Grenzverfahren mit zusätzlichen Aufgaben konfrontiert. Gleichzeitig blieben sie gemäss den überarbeiteten