Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten

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Asylpakts tun. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Schweiz auf die Umsetzung der Reform nur beschränkt Einfluss nehmen kann.

Der Bundesrat teilt mit der EU das Ziel eines sicheren und freien Schengen-Raums. Die Schweizer Asylpolitik beruht auf dem Grundprinzip, in raschen und rechtsstaatlichen Verfahren festzustellen, ob Menschen Schutz benötigen. Negative Asylentscheide sollen rasch vollzogen werden. Dazu verfolgt die Schweiz eine konsequente Rückkehrpolitik und eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten. Ausserdem wendet die Schweiz die Dublin-Regeln konsequent an. Sie setzt sich für eine Anwendung des geltenden Rechts durch alle Staaten ein, unter bedingungsloser Einhaltung der Grund- und Menschenrechte. Diesen Ansatz wird der Bundesrat weiterverfolgen und damit zu einer effizienten Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen im Schengen- und Dublin-Raum beitragen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in Europa Belastungen im Migrationsbereich in Zukunft ausgewogener und gerechter verteilt werden sollen. Die Schweiz kennt mit dem kantonalen Verteilschlüssel für die Verteilung von Asylsuchenden ein solches Ausgleichsinstrument. Der im EU-Migrations- und Asylpakt vorgesehene Solidaritätsmechanismus sieht einen Ausgleich der Belastung auf europäischer Ebene vor. Der Bundesrat erachtet diesen Mechanismus als sinnvoll. Werden einzelne Staaten unter starkem Migrationsdruck allein gelassen, hat dies in aller Regel eine Schwächung des gesamten Schengen- und Dublin-Raums zur Folge, was nicht im Interesse der Schweiz ist. Deshalb hat sich die Schweiz in der Vergangenheit freiwillig an europäischen Solidaritätsmassnahmen beteiligt.

Mit Blick auf die übergeordneten politischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU weist der Bundesrat darauf hin, dass er eine freiwillige Beteiligung der Schweiz am europäischen Solidaritätsmechanismus als Eckpfeiler der europäischen Reform unterstützen kann. Der Bundesrat ist deshalb gewillt, sein bisheriges Engagement fortzuführen und sich auch künftig mit besonders belasteten Staaten, insbesondere an den Schengen-Aussengrenzen, solidarisch zu zeigen. Er spricht sich deshalb im Grundsatz für eine Beteiligung der Schweiz an Solidaritätsmassnahmen aus. Er wird, wenn die Reform ab Mitte 2026 umgesetzt wird, von Jahr zu Jahr prüfen, ob eine Beteiligung der Schweiz am europäischen Solidaritätsmechanismus angezeigt ist. Der Bundesrat wird für seine Entscheidung sowohl die Migrationslage in der Schweiz als auch die Entwicklungen in Europa sowie die Situation in besonders belasteten Staaten berücksichtigen. Die Schweiz wird somit von Jahr zu Jahr prüfen, ob und wenn ja in welcher Form sie sich am Solidaritätsmechanismus beteiligen wird. Für eine Beteiligung an finanziellen oder anderen materiellen und personellen Unterstützungsmassnahmen wird der Bundesrat, falls erforderlich, dem Parlament die entsprechenden finanziellen Mittel mit den geeigneten finanzpolitischen Instrumenten beantragen. Um über den nötigen Handlungsspielraum für die allfällige Beteiligung an zukünftigen Solidaritätsprogrammen zu verfügen, soll im nationalen Recht eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Die Schweiz verfügt über weitere Instrumente, um sich in Europa im Migrationsbereich zu engagieren und solidarisch zu zeigen: Ein weiteres wichtiges Element der europapolitischen Migrationsstrategie des Bundesrats ist der Rahmenkredit Migration des Zweiten Schweizer Beitrags an die EU. Mit diesem Instrument unterstützt die Schweiz in den Jahren 2021–2029 gezielt ausgewählte EU-Mitgliedstaaten bei der