Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten

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zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden können, da sich dieser in einer Krisensituation befindet. In ausgedehnten Krisensituationen ist es möglich, dass die Schweiz Dublin-Überstellungen nicht vollziehen kann und in der Konsequenz für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wird. Dieses Szenario, das im Rahmen des geltenden Dublin-Systems auch schon eingetreten ist, wird im neuen Rechtsrahmen explizit vorgesehen. Allerdings kann die Schweiz umgekehrt im Krisenfall ebenfalls von diesen Ausnahmeregelungen profitieren.

6.1.6 Ein obligatorischer, aber flexibler Solidaritätsmechanismus

Der erstmals im europäischen Recht (AMMR-Verordnung) festgehaltene verbindliche Solidaritätsmechanismus hat den Zweck, diejenigen Staaten, die unter besonderem Druck im Migrationsbereich stehen, durch Leistungen der anderen EU-Mitgliedstaaten zu entlasten (vgl. Ziff. 2.3.4). Der Solidaritätsmechanismus ist für die Schweiz nicht verbindlich. Die Verordnung sieht aber die Möglichkeit einer freiwilligen Beteiligung der an Dublin assoziierten Staaten vor.

Durch den Solidaritätsmechanismus soll die Planung und Vorhersehbarkeit im Migrationsbereich erhöht werden. Die Migrationssituation in der Schweiz wird immer von der Lage in anderen europäischen Ländern auf der Migrationsroute beeinflusst. Ein Monitoring, wie sich die Migrationslage in den EU-Mitgliedstaaten verändert und wo sich Überlastungen abzeichnen, soll in erster Linie der EU und den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, sich auf potenzielle Überlastungssituationen frühzeitig vorzubereiten und geeignete, auf die Situation zugeschnittene Massnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern. Die Ergebnisse dieses Monitorings, das im Jahreszyklus erfolgt, können damit als Kennzahl für die Schweizer Planung und Vorbereitung im Bereich der Unterbringung und der personellen Ressourcen dienen.

In der Vergangenheit hatten überlastete Asylsysteme in einzelnen Dublin-Staaten negative Auswirkungen auf die Möglichkeit der Schweiz, Personen in die betroffenen Staaten zu überstellen. Eine wirksame Umsetzung des Solidaritätsmechanismus ist somit im Interesse der Schweiz, da sie solche Situationen künftig vermeiden soll. Somit dürfte dies den Schengen-/Dublin-Raum insgesamt stärken und sollte einer konsequenten Anwendung der rechtlichen Bestimmungen dienen.

Die Schweiz hat in den vergangenen Jahrzehnten gute Erfahrungen mit einem Lastenausgleich zwischen den Kantonen gemacht. Der geltende Verteilschlüssel trägt zur Akzeptanz des Asylwesens bei. Der europäische Solidaritätsmechanismus bleibt zugunsten einer grösseren Flexibilität hinter dem Schweizer Modell zurück. Er beruht aber auf dem gleichen Grundgedanken der Lastenteilung und der gegenseitigen Unterstützung. Wenn die Umsetzung gelingt, sind damit die gleichen Vorteile verbunden, wie wir sie aus der Schweiz kennen: ein krisenresistenteres System, in dem hohe regionale Belastungen besser abgefedert werden. Der Solidaritätsmechanismus bietet einen festen Rahmen für die Kooperation unter den EU-Mitgliedstaaten und ersetzt die bisherigen Ad-hoc-Bemühungen um punktuelle Unterstützung besonders belasteter Staaten.