Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten
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Ob der Mechanismus funktioniert, ist davon abhängig, inwieweit die EU-Mitgliedstaaten bereit sein werden, über finanzielle Unterstützungsleistungen hinauszugehen und sich auch mittels Umsiedlung (Relocation) an der gemeinsamen Verantwortung für die Migration zu beteiligen. Die Umsiedlung von Asylsuchenden hat dabei auch eine hohe Signalwirkung, weil sie eine besonders konkrete Entlastung von überlasteten Strukturen darstellt. Grundsätzlich sollten sich die EU-Mitgliedstaaten an der jährlichen Empfehlung der Europäischen Kommission bei der Einreichung der sogenannten «Pledges» (angebotene Solidaritätsleistungen) orientieren. Die Effizienz des Mechanismus wird also namentlich davon abhängen, ob die «Pledges» der EU-Mitgliedstaaten den tatsächlichen Bedürfnissen des zu entlastenden EU-Mitgliedstaats entsprechen.
Der Solidaritätsmechanismus steht im Zentrum des sorgfältig austarierten Gleichgewichts zwischen Verantwortung und Solidarität. Gelingt es nicht, besonders belastete Staaten im Rahmen des Mechanismus wirksam zu unterstützen, so könnten sich diese veranlasst sehen, wiederum unilateral von ihren Verpflichtungen aus dem EU-Migrations- und Asylpakt abzuweichen. Dies würde einen Rückfall in die Situation vor der Verabschiedung des EU-Migrations- und Asylpakts bedeuten und damit den Erfolg der gesamten Reform gefährden.
Der Bundesrat erachtet den Solidaritätsmechanismus als Chance für das europäische Asylwesen und somit auch für die Schweiz. Sollte der Solidaritätsmechanismus aber nicht zielführend umgesetzt werden, wäre dies mit nicht unerheblichen Risiken verbunden.
6.2 Strategie des Bundesrats
Aus Schweizer Perspektive besteht eine Besonderheit dieser Reform darin, dass nur gewisse Elemente des EU-Migrations- und Asylpakts für die Schweiz rechtlich bindend sind. Diese Elemente stellen eine Weiterentwicklung des Schengen-/Dublin-Besitzstands dar und müssen von der Schweiz im Rahmen der üblichen Abläufe übernommen und gegebenenfalls in nationales Recht übertragen werden. Die Übernahme dieser Schengen-/Dublin-Weiterentwicklungen stellt für den Bundesrat eine Priorität dar.
Andere Elemente des EU-Migrations- und Asylpakts betreffen ausschliesslich die EU-Mitgliedstaaten respektive den EU-Asylbesitzstand, dem die assoziierten Staaten nicht angehören. Dies ist auf den umfassenden Ansatz des EU-Migrations- und Asylpakts zurückzuführen, der darauf abzielt, die verschiedenen Aspekte der europäischen Migrationspolitik miteinander zu verknüpfen. Dieser Ansatz ist im Hinblick auf die Effizienz des europäischen Systems sinnvoll, macht die Beteiligung der assoziierten Staaten jedoch komplexer. Obwohl nur eine begrenzte Anzahl von Gesetzesvorschlägen für die Schweiz rechtlich bindend ist, hängt die Kohärenz der Reform von der konsequenten Umsetzung aller Vorschläge ab. Daher ist es für die Schweiz relevant, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die Reform als Ganzes wirksam ist.
Die Schweiz hat sich in die Diskussionen um den EU-Migrations- und Asylpakt im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen und Dublin aktiv und konstruktiv eingebracht. Sie wird dies auch im Hinblick auf die Umsetzung des EU-Migrations- und