Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/55: Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) · 11 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des HFKG

1 Ausgangslage

Mit Beschluss vom 4. September 2024 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) durchzuführen. Am 9. September 2024 wurde die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Bundesblatt1 publiziert. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 4. Dezember 2024.

2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Neben den Kantonen und der Konferenz der Kantonsregierungen wurden 10 politische Parteien, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 Dachverbände der Wirtschaft und 22 weitere interessierte Kreise bestehend aus bildungs- und wissenschaftspolitischen Organen und Organisationen begrüsst.

Alle Kantone sowie 4 politische Parteien, 6 Dachverbände der Wirtschaft, 3 bildungs- und wissenschaftspolitische und 3 weitere interessierte Organe und Organisationen sowie 20 nicht angeschriebene Organisationen haben insgesamt 60 (teils gemeinsame) Stellungnahmen eingereicht.

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden und deren Abkürzungen ist im Anhang zu finden.

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

1. Kantone

Fast alle Kantone begrüssen den Änderungsvorschlag. BL und BS lehnen die Verstetigung von PiBS ab.

AI, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VD, VS, ZG und ZH begrüssen die Revision

vollumfänglich. GE sieht in PiBS ein zusätzliches Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

GR, LU und SH betonen, dass entgegen der ursprünglichen Bedenken keine Lehrplätze in den teilnehmenden Unternehmen verdrängt wurden. GR, LU, TI und VS begrüssen ausdrücklich den leicht erhöhten Frauenanteil in PiBS-Modellen gegenüber regulären Studiengängen im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Bereich). SH und ZG sehen in PiBS eine tendenzielle Erhöhung der Durchlässigkeit bzw. ein ergänzendes Bildungsangebot, wobei der Weg an die Fachhochschule über Lehre und Berufsmaturität der «Königsweg» bleiben müsse. Die Auswirkungen von PiBS auf die Bildungssystematik möchte SH weiterhin beobachten.

ZH und UR begrüssen die Gesetzesänderungen und halten die Gründe für nachvollziehbar und gerechtfertigt. ZH betont, dass keine negativen Auswirkungen auf die Bildungssystematik zu erwarten seien und sieht bei der Sachlage keine Einwände gegen die geplante Änderung.

TG stimmt der Verstetigung von PiBS insbesondere mit Blick auf die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu. TG sieht es jedoch als problematisch an, dass die Profile der Hochschultypen über die Differenzierung ihrer Zugänge verwischt werden. Für allfällige weitere Pilotprojekte wünscht sich TG mehr Zurückhaltung bei der Übernahme. Zudem kritisiert TG, dass PiBS nur für MINT-Studiengänge gelten soll. Diese Kritik wird auch von ZG geteilt.

1 BBl 2024 2192.