Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/55: Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) · 11 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des HFKG

Absatz 2:

VD regt an, die Formulierung «Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössischen oder eidgenössisch anerkannten Maturität» zu ersetzen durch «Inhaberinnen oder Inhaber einer gymnasialen Maturität» in Vereinheitlichung mit Artikel 25 Absatz 1 Bst. b HFKG. Danach solle es in Artikel 25a Absatz 2 Bst b heissen:

b. Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität.

economiesuisse begrüsst ausdrücklich, dass auch Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundbildung in einem MINT-verwandten Beruf ein PiBS-Studium beginnen können. Damit werde Rücksicht genommen auf die Bildungssystematik und es wird verhindert, dass sich das Gymnasium relativ zur Lehre aufwertet.

Absatz 3:

TI begrüsst die vorgesehene regelmässige Evaluation und regt eine sorgfältige und kontinuierliche Durchführung an, um Wirksamkeit und Nutzen des Modells im Laufe der Zeit zu überprüfen.

SG weist auf die bereits in Art. 69 Abs. 1 HFKG vorgeschriebene allgemeine Evaluationspflicht hin und erachtet deshalb eine explizite Evaluationspflicht für PiBS durch den Hochschulrat als nicht sinnvoll.

Neuer Absatz 4:

economiesuisse beantragt die Einführung eines neuen Absatzes. Darin soll eine Rückkommensklausel integriert werden, die den Bund beauftragt, eine erneute Verhandlung über die Ausgestaltung von PiBS einzuleiten oder das Angebot gegebenenfalls einzustellen, falls im Rahmen der Evaluation durch den Hochschulrat gemäss Artikel 25a Abs. 3 bildungspolitisch unerwünschte Effekte wie eine extensive Ausweitung des Angebots oder eine Verdrängung der beruflichen Grundbildung festgestellt werden.

Konkret wird Folgendes vorgeschlagen:

4Sollte der Hochschulrat im Rahmen der Evaluation gemäss Artikel 25a Absatz 3 feststellen, dass bildungspolitisch unerwünschte Effekte auftreten, wird der Bund beauftragt, eine erneute Verhandlung über die Ausgestaltung der Bachelorstudiengänge mit integrierter Praxis einzuleiten oder das Angebot gegebenenfalls ganz einzustellen.

Zur Anpassung der FH-Zulassungsverordnung des Hochschulrats der SHK

VD fordert nachdrücklich, dass bei künftigen Anpassungen der SHK-Verordnung eine generische Terminologie vorgesehen wird, die alle MINT-Studiengänge umfasst. Damit möchte VD langfristig die Förderungswürdigkeit aller interessierten Studiengänge gewährleisten, einschliesslich derjenigen, die neuen Bedürfnissen entsprechen, die sich aus der Entwicklung bestimmter Tätigkeitsbereiche ergeben.

Die Mitte spricht sich für eine allgemeine Formulierung beschränkt auf den MINT-Bereich aus, um den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten und gleichzeitig genügend Flexibilität zu gewährleisten.

FR und economiesuisse betonen, dass den Fachhochschulen genügend Autonomie gewährt werden solle, da diese durch den engen Kontakt mit den Unternehmen deren Bedarf für neue und angepasste Studiengänge besser kennen. Dabei stehe der Hochschulrat in der Verantwortung, dass es nicht zu einer unzweckmässigen Ausweitung des PiBS komme. Die regelmässige Evaluation müsse dabei ein besonderes Augenmerk auf die Veränderung der Anzahl Berufslernenden werfen. Die Evaluation müsse zudem sicherstellen, dass PiBS auf den MINT-Bereich beschränkt bleibt, die Bedingung des Ausbildungsvertrags eingehalten wird und dass sich das Verhältnis zwischen der Zahl Gymnasiastinnen und Gymnasiasten und Berufslernenden nicht verändert.