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Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 75 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 4a (Art. 5a Abs. 2 und 28)
Berechnung der individuellen Zielvorgabe
1 Berechnung der individuellen Zielvorgabe bei Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern
1.1 Bei Kleinimporteuren wird die individuelle Zielvorgabe für die CO2-Emis-
sionen anhand der folgenden Formel für jedes Fahrzeug einzeln berechnet und auf drei Dezimalstellen gerundet:
Individuelle Zielvorgabe des Fahrzeugs: z + a * (m – Mt-2) g CO2/km;
1.2 Bei Grossimporteuren wird die individuelle Zielvorgabe für die durchschnitt-
lichen CO2-Emissionen anhand der folgenden Formel für jede Neuwagenflotte einzeln berechnet und auf drei Dezimalstellen gerundet:
Individuelle Zielvorgabe der Neuwagenflotte: z + a * (Mi,t – Mt-2) g CO2/km;
1.3 Bei den Formeln der Ziffern 1.1 und 1.2 gelten folgende Parameter:
z: Zielwert für CO2-Emissionen gemäss Artikel 10 Absatz 1 des CO2-Gesetzes:
bei Personenwagen: 93.6 g CO2/km in den Jahren 2025 bis 2029; 49.5 g CO2/km ab 2030
bei Lieferwagen und leichten Sattelschleppern: 153.9 g CO2/km in den Jahren 2025 bis 2029; 90.6 g CO2/km ab 2030
a: Steigung der Zielwertgeraden:
bei Personenwagen: -0.0144 in den Jahren 2025 bis 2029; -0,0076 ab 2030
bei Lieferwagen und leichten Sattelschleppern:
In den Jahren 2025 bis 2029: 0.1064 für Fahrzeuge oder Flotten mit einem Leergewicht grösser Mt-2; 0.0848 für solche mit einem Leergewicht kleiner oder gleich Mt-2
Ab 2030: 0.1064 für Fahrzeuge oder Flotten mit einem Leergewicht grösser Mt-2 ist; 0.0499 für solche mit einem Leergewicht kleiner oder gleich Mt-2
m: Leergewicht des Personenwagens beziehungsweise des Lieferwagens oder des leichten Sattelschleppers in kg.
Mi,t: durchschnittliches Leergewicht der im Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen beziehungsweise Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper des Grossimporteurs in kg, gerundet auf drei Dezimalstellen.
Mt-2:durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im vorletzten Kalenderjahr vor dem Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen beziehungsweise Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper in kg.