Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 48 Seiten
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Übersicht
Der am 1. Januar 2022 in Kraft getretene indirekte Gegenvorschlag zur sog. Kon-
zernverantwortungsinitiative im Obligationenrecht (OR) enthält Bestimmungen zur «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» und über «Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und
Kinderarbeit». Mit dem Vorentwurf sollen die Normen betreffend die «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» im OR an das verschärfte EU-Recht angepasst werden. Der Bundesrat will bei der nachhaltigen Unternehmensführung in-
ternational abgestimmt bleiben.
Ausgangslage
Die geltenden Bestimmungen zur «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» (Art. 964a – 964c OR) basieren auf der Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 (Non-Financial Reporting Directive, NFRD). Die EU hat diese Normen mit der neuen Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) per Anfang 2023 verschärft. Diese beiden Richtlinien dienen der Änderung der Richtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013 (sog. Rechnungslegungsrichtlinie).
Am 20. November 2020 wurde die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative) abgelehnt. Damit wurden die Bestimmungen des indirekten Gegenvorschlags wirksam (in Kraft seit 1. Januar 2022). Diese sind systematisch im Obligationenrecht unter dem
32. Titel über die «Kaufmännische Buchführung, Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten» eingeordnet. Der Gegenvorschlag enthält zwei Regelungsbereiche, die «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» (sechster Abschnitt, Art. 964a bis Art. 964c OR) und die «Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit» (achter Abschnitt, Art. 964j bis Art. 964l OR). Die Ausführungsbestimmungen zu den Konfliktmineralien und zur Kinderarbeit sind in der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) geregelt. Die «Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange» hat der Bundesrat auf 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat will bei der nachhaltigen Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt auch künftig eine international abgestimmte Regelung. Er hat daher am 2. Dezember 2022 beschlossen, bis Ende Juni 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Schweizer Rechts an das EU-Recht vorzulegen. Am 22. September 2023 hat der Bundesrat die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage bestimmt. Parallel dazu wurde eine Regulierungsfolgenabschätzung RFA erstellt.
Inhalt der Vernehmlassungsvorlage
Der Anwendungsbereich der Regelung soll erweitert werden, indem der Schwellenwert «Vollzeitstellen» von bisher 500 auf 250 gesenkt wird. Neu soll es genügen, wenn zwei der drei Schwellenwerte (Vollzeitstellen, Umsatzerlös und Bilanzsumme) in zwei aufei-