Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 48 Seiten
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gehen und einige ihrer Bestimmungen ersetzen. Die beiden Richtlinien dienten der Änderung der Richtlinie EU/2013/34 vom 26. Juni 20138 (sog. Rechnungslegungsrichtlinie). Die neue Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 (CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis am 6. Juli 2024 umgesetzt werden.
Im delegierten Rechtsakt der EU-Kommission vom 31. Juli 20239 wurden die von der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Advisory Group, EFRAG)10 entwickelten bzw. sich in Entwicklung befindenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS)11 als massgebend erklärt. Zudem hat die EU-Kommission am 17. Oktober 2023 einen weiteren delegierten Rechtsakt zur inflationsbedingten Erhöhung der Schwellenwerte in der Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie /2013/34/EU vom 26. Juni 2013) verabschiedet.12
Weiter hat die EU-Kommission am 23. Februar 2023 einen inhaltlich umfassenden Entwurf über eine Richtlinie zu expliziten Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit präsentiert (sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD).13 Das Europäische Parlament hat ihr am 24. April 2024 (mit diversen Änderungen, insbesondere beim Anwendungsbereich) zugestimmt.14 Die Richtlinie muss vom Rat noch definitiv genehmigt werden. Sie ist nicht Gegenstand der Vorlage.
8Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresab-
schluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates, ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19–76.
9Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtli-
nie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der erste Teil der ESRS Standards wurde am 31. Juli 2023 veröffentlicht und ist seit dem 5. Januar 2024 in Kraft. Weitere Standards (u.a. die D-ESRS for Listed Small- and Medium-Sized Enterprises, ESRS LSME, und Voluntary ESRS for Non-Listed Small- and Medium-Sized Enterprises, VSME ESRS oder sektorenspezifische ESRS) befinden sich noch in Entwicklung, in mehr oder weniger fortgeschrittenem Stadium.
10Home - EFRAG.
11First Set of draft ESRS - EFRAG.
12EUR-Lex - C(2023)7020 - EN - EUR-Lex (europa.eu). Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission
vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, C/2023/5303.
13Vorschlag vom 23. Februar 2022 für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RA-
TES über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937; COM/2022/71 final.
14Sorgfaltspflicht: Parlament verabschiedet Regeln zu Menschenrechten und Umwelt | Aktuelles | Europäisches
Parlament (europa.eu). 6/48