Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 48 Seiten

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nanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sind. Die Möglichkeit, auf die Berichterstattung verzichten zu können (Comply or explain-Ansatz), entfällt. Der Umfang der Angaben über Nachhaltigkeitsaspekte wird erweitert und präzisiert. Im Unterschied zu den Unternehmen in der EU sollen die Unternehmen in der Schweiz die Wahl haben, sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entweder am EU-Standard oder an einem anderen gleichwertigen Standard zu orientieren. Der Bundesrat bezeichnet diese Standards in einer Verordnung. Die Berichte über Nachhaltigkeitsaspekte müssen neu durch ein Revisionsunternehmen oder eine Konformitätsbewertungsstelle geprüft werden. Schliesslich werden terminologische Anpassungen vorgenommen. Einige Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) werden ersetzt und ergänzt. Geringfügige Anpassungen erfährt auch das Strafgesetzbuch (StGB). Zudem gibt es neue Bestimmungen im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG).