Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 48 Seiten

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Der Bundesrat hat im Hinblick auf die Entwicklungen in der Europäischen Union im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung am 2. Dezember 2022 Beschlüsse gefasst:15 Er hat das EJPD (BJ) beauftragt, dem Bundesrat ein Aussprachepapier zu den inhaltlichen Eckwerten und bis Anfang Juli 2024 eine Vernehmlassungsvorlage über die Anpassung der Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange im OR vorzulegen. Parallel zur Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurde eine (vertiefte) Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durchgeführt (s. unten Ziff. 1.2 und Ziff. 5.3 ff.).

Am 22. September 2023 hat der Bundesrat wie in Aussicht gestellt in einer Aussprache die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage festgelegt:16 Analog zur EU sollen auch in der Schweiz bereits Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption sowie die dazu ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten müssen (bisher galt diese Pflicht erst ab 500 Vollzeitstellen, nebst anderen Kriterien). Die Nachhaltigkeitsberichte sollen von einem Revisionsunternehmen oder einer Konformitätsbewertungsstelle geprüft werden müssen. Im Unterschied zu den Unternehmen in der EU sollen die Unternehmen in der Schweiz die Wahl haben, sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entweder am EU-Standard oder an einem anderen gleichwertigen Standard (z.B. Global Reporting Initiative GRI Standard17 in Kombination mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB)18) zu orientieren. Der Bundesrat bezeichnet die gleichwertigen Standards.

Die geltenden Bestimmungen des Obligationenrechts betreffend die «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» (Art. 964a – 964c OR) sollen im Rahmen dieser Vorgaben überarbeitet bzw. ergänzt werden, um sie an die Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 (CSRD) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen anzupassen und die entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

In der von der BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG durchgeführten Regulierungsfolgenabschätzung RFA vom 19. Februar 202419 wurden die folgenden Handlungsoptionen untersucht:

15 Nachhaltige Unternehmensführung: Bundesrat legt weiteres Vorgehen fest (admin.ch).

16 Berichterstattung zur nachhaltigen Unternehmensführung: Bundesrat beschliesst Eckwerte (admin.ch).

17 GRI - Standards (globalreporting.org).

18 IFRS - International Sustainability Standards Board.

19 www.bj.admin.ch > Wirtschaft > Nachhaltige Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt.