Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/61: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 · 38 Seiten

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Fahrgastzahlen schliesslich auch andere Effekte berücksichtigt wurden, wie z. B. die Kostensteigerungen im Energiebereich oder im Unterhalt von Schienenfahrzeugen (höhere Materialpreise) sowie eine Anpassung der Löhne aufgrund der Teuerung.

Mit dem Bundesbeschluss über den Voranschlag des Bundes für das Jahr 2024 gewährte das Parlament im Dezember 2023 eine Mittelerhöhung von 55 Millionen Franken für 2024 und eine Aufstockung des Verpflichtungskredits RPV 2022–2025 von 110 Millionen Franken. Zudem soll die im Voranschlag 2024 beschlossene Aufstockung für den RPV im Budget 2025 und den Finanzplanjahren 2026-2028 mit 40 Millionen weitergezogen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 die übliche finanzpolitische Standortbestimmung durchgeführt und entschieden, eine lineare Kürzung der schwach gebundenen Ausgaben (mit Ausnahme der Armeeausgaben) um 1,4 Prozent gegenüber dem Finanzplan 2025–2027 vorzunehmen.

Unter Berücksichtigung der für die Jahre 2022 und 2023 tatsächlichen sowie der budgetierten (2024) respektive eingeplanten (2025) Werte belaufen sich die für den Verpflichtungskredit RPV beantragten Mittel auf 4575 Millionen Franken. Da dieser Betrag den verfügbaren Gesamtbetrag des Verpflichtungskredits übersteigt, muss im Rahmen des Voranschlags 2025 ein Zusatzkredit in Höhe von 112,5 Millionen Franken beantragt werden (Stand Februar 2024).

Total Staatsrechnung Staatsrechnung Voranschlag Finanzplan

In Millionen Frank en (Stand Verpflichtungs-

2022 2023 20242025

Feb.2024) kredit RPV

Finanzmittel RPV 1152.7 1160.7 1134.5 1126.8 4'574.7

Total Verpflichtungskredit

RPV 2022–2025 4'352.2 (ursprünglich)

Verpflichtungskredit RPV

4'462.2

2022-2025 (nach Erhöhung )

Vorraussichtlicher

112.5

Nachtragskredit

Tabelle 4: Vorschlag für den Verpflichtungskredit RPV 2022–2025 (Stand Februar 2024).

1.3 Anlass des Finanzbegehrens und Bedeutung des Verpflichtungskredits

Mit diesem erläuternden Bericht wird der Antrag für einen Verpflichtungskredit gestellt, der den Rahmen für die vom Bund für die RPV-Leistungen zur Verfügung zu stellenden Mittel für die Jahre 2026–2028 festlegt.

Mit den Angebotsbestellungen für zwei Jahre geht der Bund mehrjährige Verpflichtungen ein, für die nach Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20058 (FHG) ein Verpflichtungskredit erforderlich ist.

8 SR 611.0