Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/61: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 · 38 Seiten
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Beteiligungen der Kantone in Prozent
Kanton Kantonsbeteiligung (in %)
Fahrplanjahre 2025–2028 ZH67
BE46
LU53
UR23
SZ47
OW27
NW45
GL27
ZG63
FR46
SO55
BS73
BL62
SH51
AR47
AI29
SG52
GR20
AG61
TG54
TI42
VD53
VS37
NE49
GE71
JU26
Tabelle 2: Kantonsbeteiligungen der Jahre 2025 bis 2028
Die Summe aller Mittel, die einem Kanton für die von Bund und Kanton bestellten Leistungen zur Verfügung stehen (Bundes- und Kantonsanteil), bilden die Kantonsquote. Die Kantonsquote entspricht dem jährlichen Höchstbetrag der Subventionen pro Kanton für Leistungen des RPV, die gemeinsam von Bund und Kantonen bestellt werden. Liegt der Gesamtbetrag des bestellten RPV-Angebots in einem Kanton über seiner Kantonsquote, dann muss der Kanton diese Mehrkosten grundsätzlich allein finanzieren.
Effizienz des RPV hat sich über die Jahre eher verbessert, seit der Corona-Pan-
demie jedoch nachgelassen
Die Abgeltung pro Personenkilometer (Pkm) wird als Indikator für die Effizienz der Branche verwendet. So ist die Abgeltung pro Pkm von 20,6 Rappen im Jahr 2012 auf 20,3 Rappen für die Angebote des Jahres 2021 (die vor der Corona-Pandemie erstellt wurden) gesunken. Dieser Rückgang mag zwar bescheiden anmuten (–1,6 % innert 9 Jahren); vor dem Hintergrund des erheblichen Kostenanstiegs in demselben Zeitraum als Folge von Angebotsverbesserungen und beträchtlichen Investitionen zur Erneuerung oder Erweiterung des Rollmaterialparks ist er jedoch zu relativieren. Dank der Nachfragezunahme und der Tariferhöhungen (in den Jahren 2013, 2015 und 2017) konnte der durchschnittliche Abgeltungsbetrag pro Pkm stabil gehalten werden.