Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/61: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 · 12 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-313.00-19/2/5/1

1. Vernehmlassungsverfahren

1.1. Vernehmlassungsgegenstand

Der regionale Personenverkehr (RPV) ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Im Rahmen des Bestellverfahrens legen Bund und Kantone gemeinsam das zu bestellende RPV-Angebot für zwei Jahre und dessen Kosten fest. Die Leistungen werden aufgrund der geplanten ungedeckten Kosten abgegolten und zur Hälfte vom Bund finanziert. Seit dem Jahr 2018 plant der Bund die für die Abgeltung erforderlichen Mittel in diesem Bereich über einen jeweils für vier Jahre geltenden Verpflichtungskredit. Vor dem Hintergrund einer Änderung der Bestellperioden des RPV, die zur Harmonisierung mit den Perioden der Leistungsvereinbarungen Infrastruktur umgesetzt wurde, sollen mit dieser Vorlage die Mittel für einen Zeitraum von nur drei Jahren, das bedeutet für die Jahre 2026 bis 2028 festgesetzt werden.

Am 26. Juni 2024 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), eine Vernehmlassung zum Entwurf einer Botschaft an das Parlament und zu einem Bundesbeschlussentwurf für die Festlegung der Mittel für den Zeitraum 2026-2028 durchzuführen. Darin wurde vorgeschlagen, ein Budget von 3496 Millionen Franken für die Finanzierung der Leistungen des RPV im Dreijahreszeitraum zu gewähren.

Mit der Vorlage sollen Elemente zur Beantwortung der folgenden parlamentarischen Vorstösse eingebracht werden:

2022 P 20.3328 Nationale Strategie für eine bessere Erschliessung der Tourismusregionen durch den öffentlichen Verkehr (N 17.03.2022, Clivaz)

2022 M 22.3229 Touristischer Verkehr. Ein vernachlässigter Bereich im öffentlichen Verkehr? (S 06.12.2022, Maret N 03.05.2023)

Der erläuternde Bericht zeigt, dass der Bund bereits heute einen wichtigen Beitrag zugunsten eines nachhaltigen Tourismusverkehrs leistet. Wenngleich der Bund für den touristischen Verkehr nicht unmittelbar zuständig ist, werden dessen Bedürfnisse insbesondere in den Vorhaben zum Ausbau der Bahninfrastruktur oder des Verkehrsangebots berücksichtigt.

1.2. Durchführung der Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zum Verpflichtungskredit RPV für die Jahre 2026 bis 2028 wurde vom 26. Juni bis 18. Oktober 2024 durchgeführt. Es war an 198 Adressaten gerichtet, darunter die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die nationalen Wirtschaftskreise, die nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBG; SR 745.1) abgegoltenen Transportunternehmen (TU), die schweizerischen Tarifverbünde und weitere Organisationen.

2/12 BAV-D-3BDB3401/1041